Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 24.11.2024 16:58 Uhr
Der nächste Bewerbungszeitraum startet am 9. Dezember
Am Montag, 9. Dezember 2024, um 9 Uhr beginnt der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2024/2025. Ab diesem Zeitpunkt steht anstelle des Musterantrags (s.u.) das gültige Antragsformular zur Verfügung.
Drei Tipps, wie Sie sich für den nächsten Bewerbungszeitraum vorbereiten können:
- Prüfen, ob Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Eine Praxis finden, in der Sie Ihre Famulatur absolvieren können.
- Mithilfe des Musterantrags (s.u.) checken, ob Sie alle erforderlichen Daten parat haben.
Alles erledigt? Dann verpassen Sie nicht den Start der Bewerbungsphase.
Es gilt, schnell zu sein, da die 210 Förderplätze – differenziert nach Regierungsbezirk – in der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben werden. Insbesonders die Plätze in Oberbayern waren bisher stets am schnellsten vergeben.
Julia vom KVB-Nachwuchsteam erklärt im Video, wie Sie unsere Förderung beantragen.
Fördervoraussetzungen für FamuLAND
Medizinstudierende aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine einmonatige, anerkennungsfähige Famulatur in einer Vertragsarztpraxis/einem MVZ im "ländlichen Raum Bayerns" absolvieren.
Sie müssen also vor der Antragsstellung bereits mit einer Praxis im ländlichen Raum Bayerns übereingekommen sein, dass Sie dort Ihre Famulatur absolvieren können.
Verbindliche Rechtsgrundlage der Förderung ist die Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Anhang 4.1 - Förderung der Famulatur auf dem Land).
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Fördervoraussetzungen:
Famulatur/Universität
- Es handelt sich um eine ambulante Famulatur in einem von der Universität anerkennungsfähigen Fachgebiet. Stationäre Famulaturen sind nicht förderfähig.
- Die Universität muss im deutschen Bundesgebiet ansässig sein.
- Die Famulatur ist nach den "jeweils maßgeblichen ausbildungsrechtlichen Vorschriften anerkennungsfähig" (sprich: Sie wird von Ihrer Universität als Famulatur anerkannt).
Mindestdauer
Die Famulatur erstreckt sich mindestens über einen Monat. Universitätsindividuelle Modelle mit insgesamt kürzeren Famulaturzeiten (also z.B. eine auf einen Zeitraum von zwei Mal zwei Wochen aufgeteilte Famulatur) sind nicht förderfähig.
Zur Berechnung der Famulaturdauer (insbesondere bei Famulaturen, die im Übergang zwischen Februar und März eines Jahres stattfinden, können Sie den ersten Tag der Famulatur stets mitrechnen. Der "Monat" einer FamuLAND-Famulatur endet im Sinne unserer Sicherstellungsrichtlinie mit Ablauf des Tages des entsprechenden Monats, der numerisch dem Tag des Fristbeginns vorausgeht.
Fehlt in dem entsprechenden Monat der Tag, der numerisch dem Fristbeginn entspricht, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages des Monats. Der Mindest-Monatszeitraum kann daher entweder 28, 29, 30 oder 31 Tage betragen, und ist abhängig vom Zeitpunkt des Famulaturbeginns.
Beispiele:
- Famulaturbeginn am 1. März, Ende der Monatsfrist am 31. März (31 Tage)
- Famulaturbeginn am 7. September, Ende der Monatsfrist am 6. Oktober (30 Tage)
- Famulaturbeginn am 10. Februar, Ende der Monatsfrist am 9. März (29 Tage)
- Famulaturbeginn am 22. Februar, Ende der Monatsfrist am 21. März (28 Tage)
Standort
Der Standort Ihrer gastgebenden Vertragsarztpraxis bzw. des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss sich grundsätzlich im ländlichen Raum Bayerns befinden. Das heißt konkret:
- für hausärztliche Famulaturen darf die Ortschaft maximal 20.000 Einwohner haben,
- für fachärztliche Famulaturen höchstens 40.000 Einwohner.
Die Zahl der Einwohner bemisst sich nach der Wohnbevölkerung nach dem jeweils letzten amtlichen Stand. Unser Tipp: Recherchieren Sie vorab als erste grobe Orientierung die Einwohnerzahl der Gemeinde/Stadt, in der sich die gastgebende Vertragsarztpraxis bzw. das MVZ befindet.
Von den genannten Begrenzungen nach Einwohnerzahl kann beim Vorliegen von drohender Unterversorgung oder Unterversorgung abgewichen werden. In diesem Fall sind in den entsprechenden Fachgruppen auch Famulaturen in Praxen oder MVZ in Gemeinden mit mehr als 20.000 bzw. 40.000 Einwohnern förderfähig.
Wichtiger Hinweis: Da Sie im Antragsformular zu FamuLAND Ihre gastgebende Praxis (mitsamt der sogenannten "Betriebsstättennummer/BSNR", die Sie bei der betreffenden Praxis erfragen) nennen müssen, müssen Sie vor der Antragsstellung bereits mit einer Praxis im ländlichen Raum Bayerns übereingekommen sein, dass Sie dort Ihre Famulatur absolvieren können.
Bewerbungszeitraum
Der Antrag
- kann frühestens zwei Kalendermonate vor dem ersten Tag der durch die Universität Bayern e.V. festgelegten vorlesungsfreien Zeit an bayerischen Universitäten bzw.
- muss spätestens vier Wochen nach Ende der absolvierten Famulatur (bitte vorab auf KVB-Homepage prüfen, ob noch Plätze verfügbar sind)
bei der KVB schriftlich (per E-Mail, Fax oder postalisch) eingereicht werden.
Auszahlung:
- Vorbehaltlich der Einreichung des Nachweises: Die Auszahlung erfolgt nach schriftlicher Antragsbewilligung unsererseits direkt an Sie als Famulus, sofern Sie alle in der Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Anhang 4.1 - Förderung der Famulatur auf dem Land) genannten Förderbedingungen erfüllen (vgl. diese Checkliste zur Orientierung) und zum Zeitpunkt Ihres Antragseingangs im gewünschten Regierungsbezirk noch Förderplätze verfügbar sind. Bitte beachten Sie: Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die geförderte Famulatur tatsächlich abgeleistet und durch ein "nach den jeweils maßgeblichen ausbildungsrechtlichen Vorschriften vorgesehenes Zeugnis" nachgewiesen wird (vgl. nächster Punkt).
- Zweckbindung: Als Antragsteller verpflichten Sie sich, die gewährte finanzielle Zuwendung im Sinne der Zweckbindung (vgl. Ziffer 1 des Anhangs 4.1 der Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds) für Ihre Famulatur einzusetzen und andernfalls zurückzuzahlen.
Erforderliche Nachweise
Sie müssen den erfolgreichen Abschluss Ihrer geförderten Famulatur nachweisen:
- Dazu reicht eine Kopie der Bestätigung über die Durchführung durch Ihre gastgebende Vertragsarztpraxis/MVZ, welche Sie ohnehin an der Universität zur Anerkennung Ihrer Famulatur einreichen.
- Diese Bestätigung müssen Sie – sofern Sie den Antrag vor Beginn oder während der Famulatur gestellt haben – jeweils zum Ende des Folgequartals Ihres Famulaturquartals bei uns eingereicht haben, sonst muss die Förderung zurückbezahlt werden (Beispiel: Sie absolvieren Ihre Famulatur zwischen dem 1. und 31. August. Dann müssen Sie uns den Nachweis bis spätestens 31. Dezember zugesendet haben).
- Wenn Sie Ihren Förderantrag erst nach Ihrer absolvierten Famulatur einreichen, müssen Sie das Zeugnis als Nachweis dem Antrag direkt beilegen.
- Wenn kein Durchführungsnachweis vorgelegt wird, muss die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden.
Eine Bewerbung ist zwei Mal pro Jahr für die jeweils folgenden Semesterferien möglich. Ihren Antrag können Sie jeweils frühestens zwei Kalendermonate vor dem ersten Tag der durch die Universität Bayern e.V. festgelegten vorlesungsfreien Zeit an bayerischen Universitäten stellen.
Den Antrag finden Sie stets ab Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraumes ab 09:00 Uhr und solange noch Förderplätze verfügbar sind auf dieser Website als PDF zum Download.
Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse vor Antragsstellung,
- … ob Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen (vgl. Frage 2) und
- … ob am Tag Ihres Antrags in Ihrem gewünschten Regierungsbezirk noch Plätze verfügbar sind (siehe oben Übersicht "Verfügbare Förderplätze").
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sobald in einem Regierungsbezirk alle Förderplätze vergeben sind, finden Sie hierzu einen Hinweis auf unserer Homepage.
Wir bitten Sie, sich dann nicht mehr für diesen Regierungsbezirk zu bewerben.
Basisförderung:
Sie erhalten 500 Euro Basisförderung für eine erfolgreich und gemäß den in der KVB-Sicherstellungsrichtlinie beschriebenen Fördervoraussetzungen entsprechend absolvierten Famulatur. Je nach Praxisstandort Ihrer gastgebenden Praxis wird die Basisförderung ergänzt durch zwei weitere mögliche Zuschläge.
Mögliche Zuschläge:
- (Drohende) Unterversorgung: Wenn sich Ihre gastgebende Vertragsarztpraxis/MVZ in einem Gebiet befindet, in dem für die jeweilige Fachgruppe eine "drohende Unterversorgung" bzw. "Unterversorgung“/zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf" durch den sogenannten Landesausschuss festgestellt wurde, kommen weitere 200 Euro bzw. 350 Euro hinzu.
Hier können Sie sich bereits vorab informieren, ob die Praxis, in der Sie Ihre Famulatur absolvieren möchten, in einem Gebiet der "(drohenden) Unterversorgung" in der jeweiligen Facharztgruppe liegt:
- Entfernungszuschlag: Ist der Praxisstandort mehr als 60 Fahrtkilometer vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin (Bayreuth zählt bereits als Universitätsstandort) entfernt, gibt es zudem einen Entfernungszuschlag von 150 Euro.
Wir werten dabei seitens der KVB die Entfernung zwischen dem Standort Ihrer gastgebenden Praxis und der nächstgelegenen Universität mittels einer geodatenbasierten Software aus. Hierbei kann unter Umständen bei Entfernungen knapp über bzw. unter der 60-Kilometer-Grenze der Fall eintreten, dass die Eingabe in Online-Kartendiensten wie z.B. bei Google Maps eine abweichende Einschätzung bietet. Dies ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden möglich (zum Teil beziehen Online-Kartendienste beispielsweise die aktuelle Verkehrssituation in die Routenberechnung ein). Maßgeblich für die Prüfung ist jedoch unsere interne Auswertung der 60 Fahrtkilometer zwischen Praxis und Universitätsstandort. Wir bitten um Verständnis, dass wir von den bestehenden Prozessen auch im knappen Grenzfall nicht abweichen können.
Gesamtförderung:
Die Gesamtförderung kann sich also auf maximal 1000 Euro addieren (Beispiel: 500 Euro Basisförderung + 350 Euro Zuschlag "Unterversorgtes Gebiet" + 150 Euro Entfernungszuschlag).
Sofern Sie alle Förderkriterien erfüllen, Ihren Antrag im Bewerbungszeitraum eingereicht haben und noch Förderplätze im gewünschten Regierungsbezirk verfügbar sind, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit dem berechneten Gesamt-Förderbetrag und wir überweisen Ihnen den Gesamt-Förderbetrag auf Ihr Konto.
Sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen der KVB-Sicherstellungsrichtlinie, haben eine Praxis gefunden, in der Sie Ihre Famulatur absolvieren können, und auf unserer Homepage geprüft, ob im gewünschten Regierungsbezirk noch Plätze frei sind?
Dann senden Sie (nicht Ihre gastgebende Praxis) bitte Ihr vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular als Anhang per E-Mail an die jeweilige Adresse.
Die ersten beiden Ziffern der Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis geben an, in welchem Regierungsbezirk sie liegt.
Wohin schicke ich meinen Antrag?
Darüber hinaus können Sie den Antrag auch per Fax oder postalisch bei der KVB einreichen:
Sicherstellung
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Fax: 089 57093 - 554967
Hinweis: Das Antragsformular finden Sie während des Bewerbungszeitraumes und solange noch Förderplätze verfügbar sind oben rechts als PDF zum Download. Sobald alle Plätze belegt sind, ist das Antragsformular nicht mehr online verfügbar.
Wir empfehlen Ihnen, bei der Suche nach einer Praxis/einem MVZ, bei der/dem Sie Ihre Famulatur absolvieren können, einen Blick in unsere KVB-Börse zu werfen. Dort werden Sie in der Regel konkrete Angebote von Praxen oder MVZ finden.
Auch andere Institutionen und Verbände bieten derartige Vermittlungsangebote.
Allerdings: Bei der konkreten Vermittlung Ihres Famulaturplatzes und der Kontaktaufnahme mit dem Arzt bieten wir keine Hilfestellungen an.
Grundsätzlich gilt: Die Zahl der pro Regierungsbezirk vorhandenen Förderplätze ist auf 30 beschränkt.
Jedoch kommt es vereinzelt vor, dass Studierende mit Förderzusage ihre Famulatur nicht antreten können oder eine Umverteilung von nicht genutzten Förderstellen möglich ist, so dass Studierende, die bezüglich ihres Antrages zunächst eine Ablehnung erhalten haben, im Nachgang ggf. noch eine Förderung erhalten können.
Aufgrund dessen werden nach Vergabe der möglichen 30 Förderplätze in den jeweiligen Regierungsbezirken die unmittelbar darauf eingehenden Anträge in der Reihenfolge ihres jeweiligen Antragseingangs auf eine Warteliste gesetzt, bevor der Regierungsbezirk endgültig geschlossen wird bzw. tatsächlich alle Förderplätze vergeben sind.
Auf unserer Homepage finden Sie in der Rubrik Zukünftige Mitglieder/Studienzeit/Famulaturförderung "FamuLAND" während des Ausschreibungszeitraums eine Tabelle, der Sie entnehmen können, ob in dem Regierungsbezirk Ihrer gastgebenden Famulatur-Praxis bzw. des MVZ noch freie Förderplätze oder Plätze auf der Warteliste vorhanden sind oder bereits alle 30 Förderplätze sowie die Plätze auf der Warteliste vergeben wurden.
Wir bitten Sie, sobald alle freien Plätze sowie die Plätze der Warteliste vergeben sind, sich für diesen Regierungsbezirk nicht mehr zu bewerben.
Wichtig:
Die Angaben in der Tabelle dienen der Orientierung über die freien Plätze sowie die Plätze auf der Warteliste und sind unter Umständen nicht tagesaktuell, obwohl wir uns um eine schnelle Aktualisierung der Website bemühen. Maßgeblich für die Vergabe der Förderplätze ist weiterhin die interne Prüfung, ob Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und noch Förderplätze verfügbar sind, und ggf. die Förderbewilligung per Post.
Bitte beachten Sie, dass auch durch einen Platz auf der Warteliste kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Sollte es jedoch zu Absagen von bereits vergebenen Förderplätzen oder zu einer Umverteilung nicht genutzter Förderplätze kommen, besteht durch den Platz auf der Warteliste die Möglichkeit, nachträglich eine Förderung zu erhalten.
Sofern Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und noch Förderplätze verfügbar sind, erhalten Sie von uns eine Förderbewilligung per Post.
Darin finden Sie die von uns errechnete Gesamt-Fördersumme, die wir Ihnen anschließend auf Ihr Konto überweisen.
Wir bitten Sie, die Frage, ob die FamuLAND-Förderung Einfluss auf Ihr BAFöG oder anderweitige Stipendien hat, mit Ihrem zuständigen BAFöG-Amt oder weiteren Institutionen, die Sie durch ein Stipendium finanziell unterstützen, zu klären.
Nein, förderungsfähig sind nur solche Famulaturen, die in einer Vertragsarztpraxis oder einem MVZ abgeleistet werden, die bzw. das sich im Sinne der KVB-Sicherstellungsrichtlinie im ländlichen Raum befindet.
Außerhalb Bayerns:
Für FamuLAND können Sie sich auch bewerben, wenn Sie an einer Universität außerhalb Bayerns innerhalb der Bundesrepublik Deutschland studieren und in einem ländlichen Gebiet Bayerns Ihre Famulatur absolvieren möchten.
Bitte beachten Sie die Fördervoraussetzungen der Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Kurzzusammenfassung vgl. Frage 2) und den festgelegten Bewerbungszeitraum (vgl. Frage 3).
Zusammengefasst: Sofern Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können Sie sich ab dem Start der offiziellen Bewerbungsfrist für FamuLAND bewerben. Eine frühere Einreichung Ihrer Bewerbung ist nicht möglich.
Ihre Famulatur kann dann während der Semesterferien Ihrer Universität stattfinden und muss nicht während der bayerischen Semesterferien absolviert werden. Diese sind lediglich ausschlaggebend für den für alle Bewerber verbindlichen Start des Bewerbungszeitraums.
Außerhalb Deutschlands:
Wenn Sie an einer Universität im Ausland studieren, können Sie leider keine FamuLAND-Förderung erhalten (vgl. Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds).
Sie können sich auch für eine FamuLAND-Förderung bewerben, wenn Sie Ihre Famulatur außerhalb der bayerischen Semesterferien absolvieren – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen der Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds.
Zusätzlich sollten Sie folgendes beachten:
- Anerkennung durch Ihre Universität:Um eine FamuLAND-Förderung zu erhalten, muss Ihre Famulatur anerkennungsfähig bei Ihrer Universität sein. In der Regel reicht uns der Nachweis der Praxis bzw. des MVZs bei der Sie Ihre Famulatur absolvieren.
Sollten Sie allerdings Ihre Famulatur außerhalb der bayerischen Semesterferien absolvieren, benötigen wir eine Vorab-Bestätigung der Universität, dass Ihre Famulatur anerkannt wird bzw. wurde. Diese schicken Sie am besten direkt mit dem Antragsformular an uns. - Bewerbungsstart:Sie können sich wie alle anderen Bewerber auch ab dem Beginn des jeweiligen Ausschreibungsstarts für eine FamuLAND-Förderung bewerben. Das bedeutet möglicherweise, dass Sie erst nach oder während Ihrer Famulatur Ihren Antrag auf Förderung einreichen können. Aufgrund der hohen Nachfrage ist es folglich möglich, dass Sie keinen Förderplatz erhalten.
Zur Erinnerung: Wir bearbeiten die Anträge nach Antragseingang ab dem Tag des jeweiligen Bewerbungsstarts, 9 Uhr.
Die weiteren Fördervoraussetzungen finden Sie unter Punkt 2 grob zusammengefasst.
Vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Fördervoraussetzungen, können Sie sich im Rahmen von maximal zwei bei Ihrer Universität anerkennungsfähigen Famulaturen durch FamuLAND fördern lassen.
Beispiel: Einmal im Rahmen Ihrer fachärztlichen und einmal im Rahmen Ihrer hausärztlichen Famulatur.
Nein, eine Zusage für eine FamuLAND-Förderung ist nur für den beantragten Förderzeitraum gültig.
Sollten Sie leider die Famulatur doch nicht antreten können, sind Sie verpflichtet, uns darüber zu informieren. Ggf. ausbezahlte Förderbeträge würden wir dann von Ihnen zurückfordern.
Selbstverständlich können Sie sich erneut für den nächsten Förderzeitraum bewerben.
Seit dem Wintersemester 2022/2023 fördern wir pro Semester bis zu 210 Famulaturen in ländlichen Gebieten Bayerns, also bis zu 420 Famulaturen jährlich.
Um Famulaturen in ganz Bayern gleichmäßig zu fördern, sind die Plätze auf die sieben Bayerischen Regierungsbezirke aufgeteilt. Sprich: Pro Regierungsbezirk fördern wir 30 Famulaturen.
Die Plätze werden, aufgeteilt nach den Regierungsbezirken, in denen die Famulatur absolviert wird, nach Eingangsdatum und Uhrzeit vergeben.
Bitte prüfen Sie daher stets vor Ihrer Antragstellung, ob in Ihrem gewünschten Regierungsbezirk noch Plätze verfügbar sind (zu finden auf unserer Homepage unter "Aktuelles").
Die Famulatur-Förderung finanzieren wir aus dem so genannten "Strukturfonds", in den die KVB und die Bayerischen Krankenkassen und Ersatzkassen gleich viel Geld einbezahlen.
Damit können wir verschiedene Maßnahmen finanzieren, um Lücken in der ärztlichen Versorgung zu schließen und somit die hohe Qualität der ärztlichen Versorgung in ganz Bayern langfristig sicher zu stellen.
Rechtsgrundlage der Förderung ist die Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Teil 2 Abschnitt B Ziffer IV - Famulaturförderung), aus der sich die Fördervoraussetzungen ergeben.
Im Rahmen der Neufassung der Sicherstellungsrichtlinie vom November 2017 haben wir die KVB-eigene Famulaturförderung "FamuLAND" eingeführt.
FamuLAND, die KVB-Förderung für Medizinstudierende hat sich aus einem Pilotprojekt, das die KVB in Kooperation mit der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) angeboten hat, entwickelt:
Aufgrund der positiven Resonanz zum damaligen Famulatur-Förderprogramm „Land.in.Sicht” hat die KVB mit Beginn des Sommersemesters 2017 ein eigenes Famulatur-Förderprogramm ins Leben gerufen und seitdem über 1.200 Famulaturen gefördert.
Aufgrund der hohen Nachfrage und um Studierende frühzeitig zu unterstützen, persönliche Erfahrungen im ambulanten Bereich in ländlichen Gebieten zu sammeln, wurde die Anzahl der Förderplätze mehrfach erhöht. Mit Aktualisierung der Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds durch die KVB-Vertreterversammlung im November 2022 zuletzt auf 420 Plätze pro Jahr.
Das bedeutet: Wir fördern seit dem Wintersemester 2022/2023 210 Famulaturen pro Semester. Das entspricht in jedem der sieben Regierungsbezirke Bayerns 30 Plätzen.
Schreiben Sie uns bei allgemeinen Fragen bitte eine E-Mail an:
Hinweis: Wenn Sie sich für eine Famulaturförderung bewerben wollen, senden Sie Ihren Förderantrag bitte nur an die E-Mail-Adresse des Regierungsbezirks, in dem Ihre gastgebende Praxis liegt (vgl. Frage 5). Anträge an diese allgemeine E-Mail-Adresse werden nicht berücksichtigt.
Die Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Praxis auf dem Land eröffnet vielen Medizinstudierenden einen neuen Blickwinkel auf die ärztliche Tätigkeit.
Verena hat ihre hausärztliche Famulatur im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt absolviert, Jonas im oberfränkischen Landkreis Coburg und Sophie famulierte in einer internistischen Praxis im Landkreis Eichstätt in Oberbayern.
Welche Erwartungen hatten die drei? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen konnten sie mitnehmen? Wir haben nachgefragt.