Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 26.12.2024 06:45 Uhr

Beratungsprogramm "Kinder kranker Eltern"

Das Projekt "Kinder kranker Eltern" soll schwer erkrankte Elternteile bei der Kommunikation mit ihren Kindern unterstützen.

     

    Ziel ist die Prävention von psychischen Störungen bei Kindern, in deren Familien durch das Auftreten einer schweren Erkrankung eines Elternteils ein hohes Risikopotential besteht. Hierzu ist der Einsatz von beratenden und aufklärenden Maßnahmen in einem Stufenplan zur Prävention der Erkrankungen der Kinder als geeignetes Mittel erachtet worden.

    Eltern sprechen oft zu wenig oder nicht richtig mit ihren Kindern über die Krankheit. Genau an diesem Punkt sollen die psychotherapeutische Behandlung ansetzen.

    Betroffene Eltern sollen dahingehend beraten werden, wie sie am besten ein Gespräch mit ihren Kindern führen können. Eltern können unverbindlich zwei Beratungstermine in Anspruch nehmen, um sich nützliche Ratschläge zu holen und um sich anleiten zu lassen.

    Sollten Eltern oder auch der Therapeut feststellen, dass die Kommunikation mit den Kindern dennoch nicht funktioniert oder anderweitig Bedarf an Beratung mit der ganzen Familie vorhanden ist, stehen noch einmal bis zu sechs Beratungstermine zur Verfügung.

    Das Programm gilt  für Versicherte der AOK Bayern, der DAK, der BMW BKK und der Siemens BKK.

    Um das Beratungsprogramm in Anspruch zu nehmen, ist keine Überweisung nötig.

    Eltern können einfach mit Hilfe der Arzt-/Psychotherapeutensuche (Link s.u.) einen passenden Arzt oder Psychotherapeuten in der Nähe suchen, kontaktieren und einen Termin vereinbaren.

    Darüber hinaus steht auch die Koordinationsstelle Psychotherapie der KVB zur Verfügung, um beispielsweise einen Psychotherapieplatz zu vermitteln.

      Die Abrechnung für Versicherte der AOK Bayern, der DAK und für bayerische Versicherte der SBK erfolgt auf dem üblichen Weg der Honorarabrechnung über Pseudoziffern für die zwei Erstberatungen und für das flexible Behandlungsangebot.

      Für die erste Beratung der Familie in maximal zwei Einzelsitzungen á 60 Minuten wird eine Pauschale in Höhe von 95 Euro pro Sitzung gezahlt (AN: 97006A). Für das flexible Behandlungsangebot in maximal sechs Einzelsitzungen mit den Erziehungsberechtigten, anderen engen Bezugspersonen sowie den Kindern und/oder Beratungsgespräche mit Kindern und Erziehungsberechtigten gemeinsam wird eine Pauschale in Höhe von 100 Euro pro Sitzung á 60 Minuten gezahlt (AN: 97006B).

      Psychotherapeuten wird bewusst kein vordefinierter Behandlungsablauf auferlegt, damit möglichst viel Spielraum für die individuellen und vielfältigen Bedürfnisse der Betroffenen gegeben ist.

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