Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 26.12.2024 13:24 Uhr

Notarztdienst in Bayern

Teilnahme und Pflichten

Notärzte verarbeiten Patientendaten und sind damit Verantwortliche i. S. des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ausnahme: Die Notarzttätigkeit gehört zu den dienstlichen Aufgaben eines Arztes, der an einem zur Teilnahme am Notarztdienst ermächtigten Krankenhaus angestellt ist. In diesem Fall wäre das Krankenhaus der Verantwortliche.

Für Verantwortliche gelten die Vorschriften der DSGVO und des neuen BDSG im vollen Umfang.

Zur flächendeckenden Sicherstellung des Notarztdienstes ist die Teilnahme an folgenden Notarztstandorten nur in Kombination mit einem anderen Notarztstandort, an dem Besetzungsprobleme bestehen, möglich:

  • Mittelfranken: Nürnberg (Gruppen 1-4)
  • Niederbayern: Landshut
  • Oberfranken: Bamberg

Der an einem dieser Standorte teilnehmende Notarzt ist verpflichtet, Dienste auch am zweiten Standort der Notarzt-Standort-Kombination zu übernehmen. Die Auswahl des zweiten Standortes einer Kombination erfolgt aufgrund des festgestellten Bedarfs. Der an einer Teilnahme interessierte Arzt wird hierüber im Rahmen der Beratung bzw. Antragstellung informiert. Eine Wahlmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht.

Dienstplanung und Dokumentation

Diensthabenden Ärzten stehen die Dienstpläne des Notarztdienst in Bayern online (Anwendung DPP-Online) zur Verfügung.

  • KVB-Mitglieder können ihre Dienstzeiten komfortabel in "Meine KVB" über die Kachel "Dienstplannung" einsehen und pflegen.
  • Integrierte Leitstellen und Rettungswachen benötigen einen eigenen DPP-Online-Zugang (Link siehe unten), der zuvor beantragen werden muss (Formulare s.u.).

Die für die Abrechnung von Notarztleistungen notwendige Einsatz-Dokumentation erfolgt online in "Meine KVB" über "Notarzt-Abrechnung anlegen".

Notarzteinsatzdokumentation (NIDA)

Mit dem Projekt "QM-NAD" stellt die KVB sicher, dass sie ihrer Verpflichtung zur Qualitätssicherung der Leistungserbringung aus dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (vgl. Art. 45 Abs. 2 BayRDG und § 11AVBayRDG) nachkommt. Im Rahmen des hierfür einzuführenden evidenzbasierten Qualitätsmanagements installiert sie Soft- und Hardwarekomponenten zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung des Notarzteinsatzprotokolls (NAEP) und ggf. der angegliederten Leitlinienfragen zur Behandlung.

Begleitet wird das Projekt durch die beratenden Notärzte der Vorstandskommission und dem Qualitätsbeauftragten der KVB.

NIDA-Schulungsvideos

zu den Videos

"NIDA"-Dokumente

Es besteht grundsätzlich eine Dokumentationspflicht für Leitende Notärzte (im Rettungsdienst mitwirkendes ärztliches Personal, Art. 46 Abs. 1 S. 1 BayRDG).

Bitte beachten: Die KVB behält sich vor, Einsatzdokumentationen einzufordern bzw. eingereichte Daten anhand der Dokumentation der zuständigen ILS zu überprüfen und empfiehlt die Einsatzdokumentation per Formular (s.u.).

Ein Notarzt, der über eine Bestellung zum LNA verfügt, steht nicht als LNA zur Verfügung und kann keinen Einsatz als LNA übernehmen, während er auf einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) eingesetzt bzw. dienstplanmäßig auf einem NEF eingeteilt ist.

Bitte beachten:

  • Vermeiden Sie Doppeleinteilungen.
  • Sollte in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Pool-Alarmierung zur Anwendung kommen, bitten wir Sie, dies beim Einsatz als LNA zu beachten.
  • Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wurden entsprechend informiert.
  • Die Vergütung eines Einsatzes in der oben beschriebenen Konstellation als LNA-Einsatz ist nicht möglich.

Abrechnung und Vergütung

Notärztliche Leistungen müssen über die KVB abgrechnet werden. Für die Abrechnung von Behandlungsfällen im Rahmen von Notarzteinsätzen müssen diese  ordnungsgemäß (vollständig, plausibel, fristgerecht) dokumentiert sein. Dies erfolgt online in "Meine KVB".

Für die Abrechnung erbrachter Dienststunden genügt der namentliche Eintrag im Dienstplan der KVB. Dies gilt für Dienststunden in Freizeit, Dienstzeit und Dienstaufgabe.

 

Bei Fragen zur NAD-Abrechnung

emdoc(at)kvb.de

Mo-Fr: 09:00-15:00 Uhr

089 57093-88088

089 57093-64925 (Fax)

 

Die Abrechnung von Leistung als Leitender Notarzt in Bayern erfolgt per Web-Anwendung in "Meine KVB" unter "Honorar & Abrechnung - Leitender Notarzt - Abrechnung anlegen".

Sie ermöglicht, rund um die Uhr LNA-Einsätze benutzerfreundlich, schnell und papierlos einzureichen. Nach dem Einreichen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung im Nachrichtencenter.

Die KVB-Website bietet auf allen Internetseiten einen zentralen Zugangslink zu "Meine KVB". In der klassischen Bildschirm-Ansicht finden Sie den Zugangslink im Header oben rechts.

Bitte beachten Sie: Zum Anmelden bei "Meine KVB" benötigen Sie Ihre KVB-Benutzerkennung.

 

Bei Fragen zur LNA-Abrechnung

LNA(at)kvb.de

Mo-Fr: 09:00-15:00 Uhr

089 57093-88088

089 57093-64925 (Fax)

Die Jobsharing-Obergrenzen-Regelung betrifft nicht die Leistungen im Notarztdienst, da der Notarztdienst nicht zur vertragsärztlichen Versorgung (§ 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V) zählt.

Nimmt ein niedergelassener Vertragsarzt in einer Jobsharing-Gemeinschaftspraxis am Notarztdienst teil, werden die von ihm im Notarztdienst erbrachten Leistungen nicht in die Berechnung der Obergrenzen einbezogen.

Die Vergütung des notärztlichen Honorars erfolgt durch die KVB über die Betriebsstättennummer die der Ermächtigung, Berechtigung, Genehmigung bzw. Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am Notarztdienst am jeweiligen Standort zugrunde liegt. Das Honorar wird im Honorarbescheid unter "Honorar Notarztdienst" ausgewiesen.

Die Regelungen für die Abrechnung und Vergütung sowie die Höhe des Honorars richten sich nach der jeweils geltenden Benutzungsentgeltvereinbarung.

Entsprechend der notärztlichen Leistungen setzt sich auch das Honorar aus einer patientenbezogenen Einsatzvergütung und einer auf den Dienstplan bezogenen Grundvergütung zusammen.

Bitte beachten

KVB-Serviceschreiben an alle Notärzte vom 19. Dezember 2024 zur Erhöhung der Vergütung ab 1. Januar 2025 steht im Nachrichtencenter von "Meine KVB" zur Verfügung.

Qualitätssicherung (Gremien, Funktionen, Hygiene)

Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) und Notarzt-Gruppensprecher haben eine besondere Stellung in der Organisation des Notarztdienstes. Insbesondere die ÄLRD müssen alle am Rettungsdienst Beteiligten zuverlässig informieren können.

Die KVB hat dafür einen datenschutzrechtlich konformen Kommunikationsservice eingerichtet. Dieser ermöglicht es, definierten Empfängergruppen ("unsichtbare Verteiler") per Mail anzuschreiben.

Technische Probleme melden

z.B. System-Fehlermeldung nach Versenden einer Nachricht

KommunikationNAD(at)kvb.de

Bitte geben Sie Namen, BSNR und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen an.

 

Aufgabe und Mitgliedschaft im Rettungsdienstausschuss Bayern (RDA) sind in Art. 10 BayRDG gesetzlich geregelt. Danach wird der RDA bei der obersten Rettungsdienstbehörde gebildet und hat die Aufgabe, fachliche Empfehlungen und ein landesweit einheitliches Vorgehen im Rettungsdienst zu erarbeiten.

RDA-Zusammensetzung (Anzahl der Vertreter):

  • Oberste Rettungsdienstbehörde (1)
  • Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst (1)
  • Ärztliche Bezirksbeauftragte Rettungsdienst (8)
  • Vertreter der Sozialversicherungsträger (2)
  • Vertreter der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (1)
  • Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1)
  • Vertreter der Durchführenden des Rettungsdienstes (5)
  • Vertreter der Betreiber der Integrierten Leitstellen (2)
  • Vertreter der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (1)

Das "Critical Incident Reporting System" (CIRS): Fehler- und Risikomanagement in der Notfallmedizin Bayern ist eine gemeinsame Aktion aller im Rettungsdienstausschuss Bayern vertretenen Organisationen und Institutionen.

mehr Informationen

Die KVB unterstützt die Herzinfarktnetzwerke Mainfranken und Hochfranken durch Mitzeichnung der jeweiligen Zielvereinbarung.

Notärzte äußern sich zum Notarztdienst

Der Nachwuchsmangel bei Ärzten beeinträchtigt die Gesundheitsversorgung in Deutschland, und das betrifft auch die notärztliche Versorgung in Bayern. Weswegen die KVB besonderes bemüht ist, interessierte Ärztinnen und Ärzte für die herausfordernde, aber auch erfüllende Tätigkeit im Notarztdienst zu gewinnen.

Drei aktive bayerische Notärzte, die sich zu einem kurzen Video-Interview bereit erklärt haben, möchten wir hier exemplarisch vorstellen:

Dr. Christian Markus, Dr. Claudia Schuller und Dr. Gerrit Peitsch sprechen über ihre Motivation und den Notarzt-Alltag.

Notarzt Dr. Christian Markus

Interview mit Dr. Christian Markus

Notärztin Dr. Claudia Schuller

Interview mit Dr. Claudia Schuller

Notarzt Dr. Gerrit Peitsch

Interview mit Dr. Gerrit Peitsch

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