Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.11.2024 09:47 Uhr
Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.kvb.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. Juli 2023 erstellt und zuletzt am 21. Juli 2023 überprüft.
Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Erforderliche Änderungen der Webseite werden vorgenommen.
1. Es werden keine Untertitel für die Videos angezeigt. Bedienelemente zum Einblenden der Untertitel sind nicht vorhanden.
2. Es gibt Schaltflächen, die keinen Alternativtext für assistive Tools zur Verfügung stellen.
3. Es gibt Bedienelemente, die nur ein Title-Attribut statt eines Alt-Attributs besitzen.
4. Das Breadcrumbsymbol zu Startseite hat keinen zugänglichen Namen.
5. Die Videos lassen sich nur über einen nicht in der Menüleiste des Videoplayers eingebundene separate Schaltfläche starten – dieser hat keinen zugänglichen Namen.
6. Es gibt im Webauftritt eingebettete Grafiken und Schaubilder, die über keinen Alternativtext verfügen. Die Grafiken bieten jedoch informativen Mehrwert und müssen auch für Screenreadernutzer identifiziert und beschrieben werden.
7. Die Verschachtelung der Überschriften-Ebenen entspricht nicht der inhaltlichen Gliederung und enthält überdies Verschachtelungsfehler – so haben einige Untergliederungen keine eigene Überschriftenstruktur.
8. Es gibt leere Absätze, die nur der Formatierung dienen.
9. Im Kontaktformular sind die Gruppenbeschriftung der Anreden nicht mit den Feldern verknüpft.
10. Die Steuerung des Sliders auf der Startseite ist bei Verwendung eines Screenreaders nicht möglich – gleiches gilt auch noch für andere Elemente auf anderen Seiten.
11. Im Video auf der Seite "Zugangswege" wird auf eine rein farbliche Markierung auf einer nicht getesteten Seite verwiesen – die Identifikation über reine Farbgebung ist nicht zulässig. Überdies ist es nicht tastaturbedienbar.
12. Die Eingabefelder haben allesamt kein Autocomplete-Attribut.
13. Es gibt sowohl Texte als auch Schaltflächen, die den Mindestanforderungen des Kontrasts nicht entsprechen.
14. Die Alphabetische Suche auf der Seite "Formularservices" wird bei einer Skalierung von 400% nicht so umgebrochen, das sie funktionsfähig bleibt.
15. Die Informationen auf der Seite "Formularservices" haben zwar einen definierte Vordergrund- aber keine entsprechend definierte Hintergrundfarbe.
16. Bei Anpassung der Testabstände um den Faktor 1,5 kommt es in einigen Fällen zu Überlappungen und abgeschnittenen Texten.
17. Das Hauptmenü ist nicht mit der Tastatur bedienbar.
18. Die definierten Bereiche der Seiten sind für Nutzer assistiver Systeme nicht unterscheidbar.
19. Die Breadcrumbs sind nicht als solche für den Screenreadernutzer identifizierbar.
20. Der Schalter, mit dem man zum Seitenanfang springen kann, ist nicht mit der Tastatur erreichbar.
21. Es werden in der Navigationsleiste und auch im Kopfbereich der Seiten Elemente angesprungen, die aber unsichtbar bleiben.
22. Das Copyright-Symbol bei geschützten Inhalten lässt sich nur über die Tastatur erreichen.
23. Der Telefonnummernlink für den Bereitschaftsdienst auf der Startseite sowie der Link auf eine Kontaktmail/Telefonnummer hat im a-Tag, der vom Screenreader ausgegeben wird, keinen Bezug zum vorangegangenen (z.B.: "Sie erreichen uns unter") – überdies wird eine sechsstellige Zahl anstelle sechs einzelner Nummern ausgegeben.
24. "Bereitschaftsdienst", "Praxis-Finder" und "Beratung für Mitglieder" auf der Startseite sind nicht als Überschriften kenntlich gemacht. Analoges (fehlender Überschriftenauszeichnungen) finden sich auch noch auf anderen Seiten.
25. Das Kontaktformular für Patienten hat keine Überschriftenstruktur.
26. Die Beschriftungen auf den aufklappbaren Menüs sind nicht als Überschriften gekennzeichnet. Die Inhalte der aufklapbaren Bereiche sind nicht als Gruppe zusammengefasst.
27. Auf der Seite "Formularservice" haben die Buchstaben zum Erzeugen eines Suchbegriffs keine aussagekräftige Überschrift; der im Fokus stehende Buchstabe wird nicht angesagt – überdies muss in der mobilen Ansicht zum Erreichen aller Buchstaben horizontal gescrollt werden.
28. Die aktuelle Position des Fokus entspricht nicht dem vorgeschriebenen Mindestkontrast von 3:1.
29. Die Kontaktseite verfügt über keine Hauptnavigation.
30. Bei Pflichtfeldauszeichnung über ein Sternchen ist die dazugehörige Legende nicht am Seitenanfang erklärt.
31. Bei fehlender oder mangelhafter Füllung von Eingabefeldern sind die Fehlermeldungen für Screenreadernutzer nicht mit dem entsprechenden Feld verknüpft.
Barrieren melden und Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Online-Redaktion(at)kvb.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Stabsstelle Kommunikation/Online-Redaktion
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail unter: