Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 15.04.2025 15:19 Uhr
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KVB-Website Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.kvb.de.

Stand der Barrierefreiheit auf www.kvb.de

Diese Erklärung wurde erstmals am 20. Juli 2023 erstellt.

  • Der Internetauftritt www.kvb.de wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests im Juli 2023 hinsichtlich Barrierefreiheit überprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten.
  • Erforderliche Änderungen an der Webseite wurden seitdem vorgenommen.

Diese Erklärung wurde am 20. März 2025 zuletzt überprüft und am 1. April 2025 zuletzt aktualisiert (Methodik BITV-Selbsttest).

  • Die Website www.kvb.de ist derzeit teilweise mit der BayDiV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess (BITV-Selbsttest) unterzogen und verbessert.
  1. Es werden keine Untertitel für Videos angezeigt. Bedienelemente zum Einblenden der Untertitel sind nicht vorhanden.
  2. Es gibt Schaltflächen, die keinen Alternativtext für assistive Tools zur Verfügung stellen.
  3. Die Steuerung eines Sliders bspw. auf der Startseite ist per Screenreader nicht möglich.
  4. Der dargestellte Inhalt von Erklärvideos wie z.B. die "Bedienunganleitung für KVB-Token" auf der Seite "Zugangswege" ist nicht barrierefrei abrufbar.
  5. Es gibt Texte und Schaltflächen, die nicht den Mindestanforderungen des Kontrasts entsprechen.
  6. Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte durch Zoom kommt es zu Überlappungen der Inhalte.
  7. Die definierten Bereiche der Seiten sind für Nutzer assistiver Systeme nicht unterscheidbar.
  8. Es werden in der Navigationsleiste und auch im Kopfbereich der Seiten Elemente angesprungen, die unsichtbar bleiben.
  9. Das aufklappbare Copyright-Symbol in den Bildelementen lässt sich nicht über die Tastatur erreichen.
  10. Bei der Pflichtfelder-Kennzeichung mit einem Sternchen in Formularen steht die dazugehörige Legende nicht am Seitenanfang.
  11. Bei fehlender oder mangelhafter Füllung von Formular-Eingabefeldern sind die Fehlermeldungen für Screenreadernutzer nicht mit den entsprechenden Feldern verknüpft.
  12. Verlinkte Dateien sind i.d.R. nicht in einem barrierefreien Format abrufbar.

 

Visuelle Hilfe: Assistenz-Software Eye-Able

Optimal ist es, wenn die Farb-Palette von vorneherein so gestaltet wird, dass die Kontraste die Anforderungen erfüllen. Unser Corporate Design (CD) erfüllt in wenigen Farbkombinationen den geforderten Minimal-Kontrast nicht.

Mit Eye-Able® kann die Website an individuelle Bedürfnisse anpasst werden. Sehschwächen, einschließlich Farbschwächen sowie weitere visuelle Einschränkungen können durch eine Individualisierung der Inhaltselemente ganz nach Wunsch ausgeglichen werden.

Ihre Einstellungen im Assistenten werden in Ihrem Browser lokal gespeichert ohne die Zuhilfenahme von Cookies. Eye-Able ist mit allen modernen Browsern sowohl am Desktop als auch mobil kompatibel.

  • Schriftvergrößerung: Das ursprüngliche Layout der Seite bleibt bestehen und der Inhalte kann dennoch gut gelesen werden
  • Barrierefreie Schriftart für jede Website
  • Kontrastmodus: Vorder- und Hintergrund-Farben könnenindividuell eingestellen werden.
  • Farbschwächen-Kompensation (Rot-/Grün-/Blau-Schwäche sowie weitere Kontrast- und Farbstufen-Modi)
  • Intelligenter Blaufilter
  • Nachtmodus
  • Lupenfunktion
  • Alle Bilder und Animationen ausblenden
  • Vergrößerter Maus-Zeiger
  • Intuitiver Screen-Reader (Tonausgabe)
  • Navigation via Tastatur
  • Tab-Navigation
Eye-Able-Bearbeitungsfeld auf der Website

Barrieren melden und Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter  Online-Redaktion(at)kvb.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Stabsstelle Kommunikation/Online-Redaktion
Elsenheimerstraße 39
80687 München

Online-Redaktion(at)kvb.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

 

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

bitv(at)bayern.de

www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail unter:

info(at)schlichtungsstelle-bgg.de