Dieses Arzneimittel ist zur Gewichtsregulierung einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung in Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität zugelassen.
- Damit ist es ein so genanntes Lifestyle-Arzneimittel, das gemäß Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie von der Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen ist. Es darf, wie auch Saxenda® (Liraglutid), grundsätzlich nicht auf einem Muster 16 ("Rosa Rezept") verordnet werden.
- Die Verordnungsfähigkeit von Ozempic® (ebenfalls Semaglutid) und Victoza® (Liraglutid) zur Behandlung des unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus Typ 2 bleibt davon unberührt.
Bitte achten Sie auf den indikationsgerechten Einsatz.