Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 23.12.2024 18:46 Uhr
KVB-Vorstand: Bei Krankenhausreformen die ambulante Versorgung nicht vergessen!
München, 6. Dezember 2022: Grundsätzlich positiv sieht der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) die heute in Berlin vorgestellten Pläne der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung. Mit einer Abkehr von den strikten Fallpauschalen hin zu einer Vergütung, die auch die Vorhaltung von Kapazitäten und die unterschiedlichen Versorgungsstufen der Kliniken mit einkalkuliert, könne man den Trend zur Kommerzialisierung der stationären Versorgung möglicherweise eindämmen. Während es zu begrüßen sei, dass sich Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach stark für die Reform der Krankenhäuser einsetze, bemängelt der Vorstand der KVB hingegen, dass die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dabei wieder einmal übergangen würden.
Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Die aktuelle Situation rund um die Überlastung der Kinderkliniken zeigt, dass eine große Krankenhausreform dringend notwendig ist. Doch in Sachen Reformen dürfen die Praxen nicht vergessen werden, die ebenfalls an den Kapazitätsgrenzen arbeiten und während der Corona-Pandemie den Großteil der Versorgung mustergültig bewältigt haben. Wir erwarten vom Bundesgesundheitsminister, dass er sich endlich den Anliegen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren Praxisteams annimmt und ihre Sorgen in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiekosten nicht ignoriert. Nur auf den stationären Sektor zu blicken, ist zu wenig – medizinische Versorgung macht nicht an den Sektorengrenzen Halt. Deshalb braucht es im nächsten Schritt mutige Reformen für den ambulanten Bereich, die den Praxen wie auch deren Patienten gleichermaßen Nutzen bringen."
Der Vorstand der KVB erinnerte daran, dass er in mehreren wissenschaftlichen Gutachten über das Eindringen von Finanzinvestoren in die ambulante Versorgung aufgeklärt hatte. Während mit der geplanten Krankenhausreform im stationären Bereich eine solche Entwicklung nun abgebremst werden soll, wächst der Einfluss von Kapitalgebern aus dem In- und Ausland im Rahmen von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) stetig. Der Vorstand der KVB mahnt deshalb erneut notwendige gesetzliche Regelungen an. Die Vorschläge der KVB könne der Bundesgesundheitsminister umgehend umsetzen.