Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 23.12.2024 19:37 Uhr
KVB-Vorstand: Neue TI-Finanzierungsvereinbarung mit Licht und Schatten
München, 13. September 2023: Mit Erleichterung hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) auf die Nachbesserungen der Finanzierungsvereinbarung für den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) durch das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) reagiert. Nachdem die neue TI-Finanzierungsvereinbarung erst drei Tage vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2023 vom BMG überhaupt öffentlich gemacht wurde, folgte mit Wirkung zum 1. September 2023 eine Überarbeitung, die den Stand der TI-Anwendungen in den Praxen und gewisse elementare Besonderheiten nun berücksichtigt. Dennoch bleiben insbesondere die gegenüber den Praxen angedrohten Sanktionsmaßnahmen ein inakzeptables Ärgernis für die Ärzteschaft.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Selbst Kolleginnen und Kollegen, die ihren vertragsärztlichen Pflichten im Zusammenhang mit der TI stets gesetzestreu nachgekommen sind, laufen nun Gefahr, nur einen Bruchteil ihrer Kosten für die TI-Anbindung erstattet zu bekommen. Denn wenn der Praxisverwaltungssystem-Hersteller eine per Gesetz geforderte TI-Anwendung noch gar nicht bereitgestellt hat oder auch nur die erforderliche Feldkennung nicht richtig befüllt hat, erhält die betroffene Praxis nur die Hälfte der TI-Pauschale, die ihr zustehen würde. Bei zwei und mehr solcher Anwendungen erhält sie gar keine Finanzierung. Wir haben den Eindruck, dass hier vom BMG auf dem Rücken der Praxen Druck auf die IT-Industrie ausgeübt werden soll. Aus unserer Sicht ist dies nicht der richtige Weg, um die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens zu befördern."
Der Vorstand der KVB appelliert an die Praxen mit TI-Anbindung, in ihrem PVS zu kontrollieren, ob sie über alle für ihre konkrete Fachgruppe verpflichtenden Anwendungen in der aktuellen Version verfügen, ob notwendige Updates durchgeführt wurden und ob im Konnektor der aktuelle Versionsstand (Update-Stufe PTV 5) installiert ist. Auf Basis des Prüfprotokolls der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, das in jeder Praxis bei der Erstellung einer Abrechnungsdatei erzeugt wird, kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die TI-Anwendungen geschaffen wurden und ob der Konnektor bereits ein PTV5-Update erhalten hat. Bei Unterstützungs- oder Klärungsbedarf sollte umgehend der jeweilige IT-Servicepartner konsultiert werden.
Zudem ist aus Sicht des Vorstands der KVB die Industrie gefordert, etwaige Versäumnisse in Bezug auf noch nicht umgesetzte TI-Anwendungen ebenso wie hinsichtlich fehlender Feldkennungen schleunigst zu beheben. Insbesondere die korrekte Übertragung aller Feldkennungen, die als Nachweis der TI-Pflichten unabdingbar sind, muss von den Herstellern des jeweiligen PVS ausreichend getestet und sichergestellt werden. Kürzungen von TI-Pauschalen, die aufgrund von Nachlässigkeiten der Industrie entstehen, werden möglicherweise – aus Sicht des Vorstands der KVB durchaus auch berechtigterweise – zu Schadensersatzklagen durch betroffene Praxen führen.
Mit Sorge beobachtet die KVB zudem, dass von einigen IT-Dienstleistern für TI-Anwendungen, die von Praxen zwingend vorgehalten werden müssen, wohl unverhältnismäßig hohe Lizenzgebühren erhoben werden. Der Vorstand der KVB erklärte dazu: "Wir möchten die Kunden solcher Anbieter darauf hinweisen, dass Praxen, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf die TI-Pauschale ihr PVS wechseln, gemäß neuer TI-Finanzierungsvereinbarung bis zum Ende des ersten Quartals 2024 keine Kürzung der Pauschale wegen fehlender Anwendungen drohen – ausgenommen eAU und eRezept. Unter Umständen ist jetzt die Zeit gekommen, einen PVS-Wechsel zu erwägen."