Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 03.12.2024 18:44 Uhr
Statement der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Problematik der adäquaten Behandlung genitalverstümmelter Mädchen und Frauen
München, 13. Dezember 2022: In den letzten Tagen ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aufgrund der Petition zu einer Münchner Frauenärztin, die genitalverstümmelte Frauen und deren Familien betreut, in die Schlagzeilen geraten. Hierbei sind auch viele Falschmeldungen und Halbwahrheiten verbreitet worden.
Fakt ist, dass sich der Vorstand der KVB bereits seit längerem intensiv mit der Thematik befasst und die Politik auf Landes- wie auch Bundesebene mehrmals auf die Problematik hingewiesen hat, dass die sehr diffizile und vor allem mit vielen Beratungsleistungen verbundene Arbeit mit den häufig schwer traumatisierten Opfern einer Genitalverstümmelung im Abrechnungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht adäquat abgebildet ist.
Aus ärztlicher Sicht ist die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte, die genitalverstümmelte Frauen behandeln, gar nicht hoch genug einzuschätzen. Es handelt sich hier allerdings nicht um ein Thema, das durch eine einzelne Organisation zu klären ist, sondern das nur durch eine konzertierte Aktion aller Beteiligten, insbesondere den für Gesundheit und Soziales zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene, geklärt werden kann. So wäre beispielsweise die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die solche Patientinnen behandeln, bei staatlichen Stellen vorstellbar. Noch zu klären wäre zudem, ob es sich hier um ein bundesweites und systematisches Problem handelt oder um ein spezielles Thema in der Landeshauptstadt München.
In Bezug auf den konkreten Fall der Münchner Frauenärztin lässt sich aus Gründen des Datenschutzes nur sagen, dass die KVB ihre Unter-stützung von Beginn an signalisiert hat und in Kontakt mit der Ärztin beziehungsweise deren Rechtsanwalt steht, um die Modalitäten einer Honorarrückforderung abzuklären. Zu einer zusätzlichen Geldstrafe kann die KVB sich nicht äußern, da dies Sache der jeweils zuständigen Strafgerichte ist. Die KVB selbst kann keine Geldstrafen verhängen.
Die Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund einer Niederlassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind dazu verpflichtet, die bundesweit gültigen Regularien einzuhalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ihre Abrechnung zu erstellen. Die KVB ist als Körperschaft öffentlichen Rechts wiederum per Gesetz verpflichtet, die Korrektheit der Abrechnung zu prüfen und bei Verstößen gegen die bundesweit einheitlichen Abrechnungsregularien Honorare nicht auszuzahlen beziehungsweise zu Unrecht angeforderte Honorare zurückzufordern. Bei Unklarheiten zur Abrechnung stehen die Beraterinnen und Berater der KVB allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.