Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 23.12.2024 19:27 Uhr

Presseinformation

KVB-Vorstand: "Spardiktate und Bürokratie gefährden die ambulante Versorgung!"

München, 13. Dezember 2023: Nachdem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die ambulante Versorgung in der Corona-Pandemie mit großem Engagement aufrechterhalten hatten, wächst in den bayerischen Praxen mittlerweile der Frust. Die flächendeckende ambulante Patientenversorgung wird aufgrund steigender Kosten bei gedeckelten Budgets und überbordender Bürokratie immer schwieriger. Über diese Herausforderung berichtete heute der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz. Ausgewählte Statements des Vorstands der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – zu aktuellen Themen:

Bürokratieabbau: Praxen warten dringend auf Entlastung

Das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt, die in die richtige Richtung weisen. Dazu gehört eine Entlastung der Kinder- und Jugendärzte bei Bescheinigungen für den Kindergarten- oder Schulbesuch ebenso wie eine Anhebung der Bagatellgrenze im Arznei- und Heilmittelbereich. Es ist ein riesiges Ärgernis für die Praxen, dass diese von den Krankenkassen wegen angeblich unwirtschaftlicher Verordnungen im niedrigen Euro-Bereich mit Regressen bedroht werden. Dabei wird in der Regel ein Verwaltungsaufwand generiert, der die Regresssummen bei weitem übersteigt. Hier muss sich etwas ändern.

Mehr unterversorgte Regionen in Bayern

In immer mehr Regionen Bayerns herrscht inzwischen eine Unterversorgung oder zumindest eine drohende Unterversorgung im hausärztlichen, aber auch in vielen fachärztlichen Bereichen. Die KVB ergreift diverse Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen und die Patientenversorgung flächendeckend aufrecht zu erhalten. Dazu gehört per Gesetz auch, bei einer längerfristig bestehenden Unterversorgung in einer Region Eigeneinrichtungen zu errichten. Schuld an dem aktuellen Dilemma der fehlenden Ärztinnen und Ärzte hat die Politik auf Bundesebene, die seit 20 Jahren alle Warnungen, dass ein Ärztemangel droht, in den Wind geschlagen hat.

Notfallversorgung: Erprobte Praxis umsetzen

Die KVB hat eine eigene Positionierung zur Reform der Notfallversorgung erarbeitet, die auf die Vernetzung bewährter Strukturen anstatt auf zentrale Vorgaben vom Bund setzt und gleichzeitig die Ärzte in den Notaufnahmen entlasten soll. In Rosenheim wurde erfolgreich ein Modellprojekt zum gemeinsamen Tresen in einer Notaufnahme vorgestellt, bei dem die Patienten in die für sie passende Versorgungsebene – Klinik, Bereitschaftspraxis oder Arztpraxis – geleitet wurden. Zudem wurden die Rufnummern 112 für den Rettungsdienst und die 116117 für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst digital miteinander vernetzt.

Warnung vor dem #Praxenkollaps

Bei Honorarabschlüssen auf Bundesebene weit unterhalb des Inflationsausgleichs und ohne eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage sind immer mehr Praxen nicht überlebensfähig. Mitte August in Berlin verabschiedeten die Mitglieder der Vertreterversammlungen aller Kassenärztlichen Vereinigungen unter dem Motto #Praxenkollaps ein Forderungspapier an die Bundespolitik. Von den sieben Forderungen ist noch keine umgesetzt oder gar erfüllt. Dabei geht es nicht nur ums Geld, sondern vor allem auch um bessere Arbeitsbedingungen, wie weniger Bürokratie und eine funktionsfähige Digitalisierung.

Pläne für das ambulante Operieren schöpfen Potential nicht aus

Für Fachärzte besonders relevant ist die ambulante Durchführung von Operationen in Praxen, um unnötige Klinikaufenthalte zu verhindern. Mit der Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung, den sogenannten Hybrid-DRG, die am 1. Januar in Kraft treten werden, gibt es dafür inzwischen eine einheitliche Basis der Honorierung. Allerdings ist der Umfang der Hybrid-DRG noch zu gering, um die Ambulantisierung voranzubringen. Das Potential, dass durch ambulante Operationen zu erreichen wäre, wird bei weitem nicht ausgeschöpft.

Investorengetragene MVZ (iMVZ) müssen reguliert werden

Finanzinvestoren kaufen sich in Medizinische Versorgungszentren ein, um lukrative Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen und diese Einrichtungen mit hoher Rendite weiter zu veräußern. Der Gesetzgeber muss endlich handeln. Ein Medizinisches Versorgungszentrum kann ein Gewinn für die Patientenversorgung und die dort arbeitenden Ärzte sein. Die Regeln in Bezug auf Transparenz und den Erwerb von Zulassungen müssen aber für alle gleich sein und auch für die iMVZ gelten.

Hoher Bedarf in der Psychotherapie

Auch wenn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Berlin vorgegebenen Versorgungsgrade in der Psychotherapie formal überall in Bayern erreicht werden und über 100 Prozent liegen, sieht die Versorgungsrealität anders aus: Die Wartezeiten auf eine Psychotherapie liegen teilweise bei über 100 Tagen, die Nachfrage nach Terminen für eine psychotherapeutische Behandlung bei der Terminservicestelle der KVB nimmt zu. Die KVB setzt sich für Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen in Regionen ein, in denen besonders großer Bedarf besteht, der nicht gedeckt werden kann.

Cannabis-Gesetz mit fragwürdigen Nebenwirkungen

Der Vorstand der KVB warnt vor den Folgen des geplanten Cannabis-Gesetzes. So kann der regelmäßige Genuss von Cannabis zu Entwicklungsstörungen in den Gehirnen von jungen Menschen führen. Zudem kann der regelmäßige Gebrauch von Cannabis Sucht erzeugen und Psychosen hervorrufen. Angesichts der unabsehbaren Auswirkungen ist es riskant, ein Gesetz zu verabschieden, dass gegenüber früheren Entwürfen sogar größere Mengen erlaubt und die Schutzräume um Schulen noch enger zieht.

Datennutzung und KI in der Medizin brauchen Leitplanken

Der Mensch muss im Mittelpunkt der medizinischen Behandlung stehen und darf nicht zu einem Objekt der Datenverarbeitung gemacht werden, so die Forderung des Vorstands der KVB. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen menschliche Zuwendung. Diese kann ihnen keine App, keine Künstliche Intelligenz (KI) oder sonstiges computergestütztes Hilfsprogramm bieten, sondern nur ein Arzt oder Psychotherapeut mit entsprechender Erfahrung und Empathie. Die KI kann in der Medizin gute Dienste leisten. Für deren Einsatz in der Medizin sind aber rechtliche Leitplanken notwendig – auch international.

 

Aufzeichnung der Jahrespressekonferenz

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