Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 14:09 Uhr
Statement des Vorstands der KVB zur Berichterstattung über die notärztliche Versorgung in Bayern
München, 18. Februar 2022: Angesichts von gehäuften Medienberichten über angebliche Mängel in der notärztlichen Versorgung in Bayern stellt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) folgendes klar: Grundsätzlich obliegt die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung dem Freistaat Bayern (unter der Zuständigkeit des Bayerischen Innenministeriums). Mit dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz wurde die Organisation und Sicherstellung des bodengebundenen Notarztdienstes unter anderem an die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sowie die KVB übertragen. Die Finanzierung des Notarztdienstes ist hingegen Aufgabe der Krankenkassen und der Unfallversicherungsträger.
Die Aufgaben der KVB in Bezug auf den Notarztdienst liegen primär darin, die personelle Besetzung der aktuell 229 Notarztstandorte im Freistaat rund um die Uhr zu organisieren sowie die Honorarverhandlungen für die Notärztinnen und Notärzte mit den Krankenkassen und den Unfallversicherungsträgern zu führen.
Die Teilnahme am Notarztdienst ist freiwillig, es gibt hier keine staatliche Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben setzt die KVB auf die Expertise erfahrener Notärztinnen und Notärzte und hat eine eigene beratende Vorstandskommission zu der Thematik berufen. Zudem findet ein enger Austausch mit der Führung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärztinnen und Notärzte (agbn) statt.
Die KVB ist keinesfalls – wie in mehreren Medienberichten unzutreffend berichtet – ein Gegenpol zu den Notärztinnen und Notärzten, sondern vertritt deren Interessen im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Spielraums. Wir haben keine Erkenntnisse, dass das Bayerische Innenministerium als unser Auftraggeber im Bereich des Notarztdienstes mit der Erledigung unserer Aufgabenpakete unzufrieden wäre.
Bayernweit liegt die Besetzungsquote über alle Notarztstandorte hinweg zur Zeit bei rund 96 Prozent. Es handelt sich hier um einen Mittelwert. An den einzelnen Notarztstandorten fällt dieser natürlich unterschiedlich aus – insbesondere an Feiertagen und in den Ferien liegt er häufig niedriger. Die Besetzung der einzelnen Notarztschichten wird auch für uns immer schwieriger und ist mit hohem Aufwand sowie häufig mehreren Nachfragen und Aufrufen verbunden.
Hier macht sich der generelle Ärztemangel, der die ambulante wie auch stationäre Versorgung immer stärker betrifft, ebenso bemerkbar wie die grundsätzliche Änderung des ärztlichen Berufsbildes und -verständnisses. Auch Ärztinnen und Ärzte wollen eine gesunde Work-Life-Balance erreichen und stehen nicht mehr rund um die Uhr zur Verfügung. Niedergelassene Haus- und Fachärzte, die sich freiwillig am Notarztdienst beteiligen, müssen dies mit den Sprechzeiten in ihren eigenen Praxen vereinbaren. Wir danken allen im Notarztdienst engagierten Notärztinnen und Notärzten für ihr herausragendes Engagement.
Die vom Gesetzgeber vorgesehene Alternativlösung, geeignete Kliniken gemäß Artikel 14 Absatz 4 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zur Besetzung von Dienstschichten heranzuziehen, scheitert häufig daran, dass auch in den Kliniken nicht mehr ausreichend für den Notarztdienst geeignete und qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.
Trotz dieser Problematik gibt es keinen Grund, in der Bevölkerung Verunsicherung zu schüren: Sollten Dienstpläne von Notarztstandorten tatsächlich eine Lücke aufweisen, ist die notärztliche Versorgung der Menschen vor Ort nach wie vor gewährleistet. Denn im Bedarfsfall wird der nächstgelegene einsatzbereite Notarzt oder der Rettungshubschrauber durch die jeweilige Integrierte Leitstelle alarmiert. Über möglicherweise nicht besetzte Dienste werden der regional zuständige Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und die jeweilige Integrierte Leitstelle informiert.
Grundsätzlich begrüßen wir das aktuelle Vorhaben des Freistaates, die historisch gewachsene Notarztstruktur in Bayern einer bedarfsgerechten Analyse zu unterziehen. Damit können durch die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zukunftsfähige Strukturen geschaffen werden.
So könnte einerseits die wertvolle Ressource Arzt effizienter genutzt werden und andererseits die Teilnahme am Notarztdienst attraktiver gestaltet werden.