Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 23.11.2024 09:21 Uhr
Energiekostenzuschuss für die ambulante Versorgung notwendig
München, 18. November 2022:
Sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek,
wir bedanken uns, dass Sie auf die besorgniserregende Situation in den bayerischen Gesundheitseinrichtungen aufmerksam gemacht haben.
Sie liegen richtig in der Annahme, dass viele Arztpraxen in Bayern aufgrund der Inflation und der steigenden Energiepreise vor dem "Knock-Out" stehen.
Es verwundert uns nun, dass Meldungen aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022 darauf schließen lassen, dass im Bereich des Gesundheitswesens explizit die Krankenhäuser als Adressaten von Stützungsmaßnahmen benannt werden. Wiederholt stehen damit in der Diskussion um einen Energiekostenzuschuss Kliniken und Krankenhäuser im Fokus der Politik und Öffentlichkeit.
Dabei wird außen vorgelassen, dass sich die Strompreise für Niedergelassene – insbesondere (aber nicht nur) in den fachärztlichen Bereichen wie der Radiologie, der Nephrologie und Strahlentherapie – teils verzwölffacht haben.
Im Gegensatz zu Unternehmen aus der Wirtschaft können Ärztinnen und Ärzte den Preisdruck nicht einfach weitergeben. Die dramatisch gestiegenen Preise für Strom und Gas treffen die Arztpraxen (genau wie die Kliniken) mit voller Wucht.
Die niedergelassene Ärzteschaft hat in den letzten Jahren Herausragendes geleistet. In der Pandemie waren die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weit über die Belastungsgrenze hinaus für Patientinnen und Patienten da. Gleichzeitig sind sie die Basis und das stabile Rückgrat der wohnortnahen medizinischen Versorgung in Bayern und Deutschland.
Wir halten es deshalb für dringend geboten, dass auch Arztpraxen als kritische Infrastruktur, z. B. in Regelungen zur Energiekostendämpfung, einbezogen werden. Alles andere wäre im höchsten Maße ungerecht und gegenüber unseren Mitgliedern kaum vermittelbar.
Freundliche Grüße
Vorstand der KVB