Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.12.2024 18:53 Uhr

Presseinformation

Neue Hausärztin für die Gemeinde Ering am Inn

München, 22. Januar 2024: Ab sofort steht den Bürgern im Planungsbereich Simbach am Inn ein zusätzliches hausärztliches Versorgungsangebot zur Verfügung. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat nach erfolgreicher Vorbereitung eine hausärztliche Eigeneinrichtung in Ering am Inn eröffnet. Mit Dr. Barbara Lageder konnte die KVB eine erfahrene Hausärztin für die Tätigkeit in der Praxis gewinnen. Gemeinsam mit den medizinischen Fachangestellten bietet sie ein umfangreiches hausärztliches Versorgungsangebot an. Nach größeren Umbauarbeiten konnten dank des Engagements der Gemeinde Ering modernisierte Praxisräumlichkeiten im ehemaligen Pfarrhaus bezogen werden. Die neu eröffnete KVB-Hausarztpraxis befindet sich in der Paul-Sporrer-Str. 12 in Ering am Inn. Patienten können unter der Rufnummer 08573/760490-0 Termine vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Freitag 08.00 bis 11.00 Uhr sowie nachmittags Montag und Donnerstag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

"Ich freue mich auf die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Bereich und darauf, die Menschen in Ering und Umgebung ärztlich begleiten zu dürfen. Das Angebot der KVB, eine Unterstützung auf dem Weg in die Niederlassung anzubieten und den Einstieg zu erleichtern, war für mich der ausschlaggebende Grund, den Schritt in die Einzelpraxis zu wagen", so Lageder zur Eröffnung der Praxis.

Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Mit der neuen Praxis, unserer zweiten Eigeneinrichtung überhaupt, wollen wir zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Planungsbereich Simbach am Inn beitragen. Besonders hervorzuheben ist der gute Kontakt zur Gemeinde, die das Vorhaben von Beginn an intensiv unterstützt hat. Wir wünschen der Kollegin Barbara Lageder und ihrem Team einen guten Start!"

Zum Hintergrund: Wenn die Versorgung in einem Planungsbereich nicht ausreichend durch Vertragsärztinnen bzw. -ärzte gewährleistet werden kann, ist die KVB unter bestimmten Bedingungen gesetzlich dazu verpflichtet, selbst eine eigene Arztpraxis, eine sogenannte Eigeneinrichtung, zu betreiben. Das Konzept der KVB sieht vor, Ärzten mit einer übergangsweise von der KV geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Während der Praxisaufbauphase sind die Ärzte bei der KVB angestellt. Nach in der Regel zwei Jahren soll die Praxis übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt werden.