Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 23.11.2024 09:05 Uhr
KVB zu Konnektorentausch: BMG jetzt gefordert
München, 26. Juli 2022: Volle Rückendeckung für die Ablehnung des Schiedsspruchs zum Konnektorentausch sagte der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu. Auch aus Sicht der KVB decken die vom Schiedsamt festgesetzten Pauschalen in Höhe von 2.300 Euro pro Praxis bei weitem nicht die echten Kosten. Zudem kommen die Praxen bei einem angestrebten Wechsel des Konnektoren-Herstellers kaum aus den damit zusammenhängenden, laufenden Verträgen zur Telematikinfrastruktur (TI) heraus. Bereits bisher hätten die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zahlreiche Zusatzkosten beim Aufbau der TI aus eigener Tasche bezahlen müssen – und das ohne einen erkennbaren Zusatznutzen für die Praxen.
Dazu erklärte der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp: "Der Unmut der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern über Pleiten, Pech und Pannen beim Aufbau einer funktionierenden Telematikinfrastruktur ist gewaltig. Das Maß ist voll. Der jetzt vorgesehene Konnektorentausch produziert nicht nur massenweise Elektroschrott, sondern auch hohe Kosten für alle Beteiligten und behindert die gewohnten Praxisabläufe. Das Bundesgesundheitsministerium, das bereits die Mehrheit der Anteile an der Betreibergesellschaft Gematik GmbH hält, muss jetzt für Ordnung sorgen und entweder deutlich mehr Geld für die Ausstattung der Praxen zur Verfügung stellen oder den weiteren Ausbau der TI zu einer prioritären staatlichen Aufgabe machen und die Praxen so aus der Verantwortung für die Kosten und den sonstigen Aufwand entlassen. Geschieht beides nicht, dann steht die viel zitierte Digitalisierung des Gesundheitswesens vor dem Aus."
Zum Hintergrund: Die Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH hatte Ende Februar 2022 den Austausch aller Konnektoren beschlossen. Mittlerweile hat das Bundesschiedsamt dafür einen Betrag von 2.300 Euro pro Praxis als Erstattung festgelegt. Die KBV lehnt diesen Schiedsspruch ab, da der Betrag nicht ausreicht, die seitens des ersten Anbieters aufgerufenen Kosten zu decken. Darüber hinaus ist laut KBV auch noch gar nicht klar, ob der Austausch aller Konnektoren unbedingt notwendig ist.