Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 13:29 Uhr
KVB-Vorstand: Verhandlungen mit Krankenkassen über Corona-Impfung ohne Ergebnis
München, 29. März 2023: In intensiven, mehrwöchigen Verhandlungen mit den Krankenkassen über die künftige Vergütung der Corona-Impfungen in Bayern konnte keine Einigung erzielt werden. Dies teilte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München mit.
Am 7. April dieses Jahres endet die bisherige Coronavirus-Impfverordnung, die den impfenden Ärztinnen und Ärzten in den Praxen feste und angemessene Honorarsätze für die COVID-19-Schutzimpfungen garantiert hatte.
Nachdem die Verantwortung für die Corona-Impfungen nun vom Bund auf die Krankenkassen übergeht, liegt es in deren Verantwortung, mit den Vertretern der Ärztinnen und Ärzte eine neue Regelung zu vereinbaren.
Sollte eine solche Vereinbarung nicht zustande kommen, müssten die Patienten wohl die Impfung auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst bezahlen und die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: „Wir bedauern sehr, dass keine abschließende Verständigung mit den Krankenkassen über eine angemessene Vergütung der Corona-Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bayern möglich war.
Unser Ziel in den Verhandlungen war es, im Rahmen eines Gesamtpakets die Gestaltungsmöglichkeiten der Vertragspartner zu nutzen. Wir wollten die Impfhonorare insgesamt moderat anheben und an die allgemeinen Kostensteigerungen anpassen – auch um Anreize zu setzen, dass die Impfquoten bei allen Schutzimpfungen in Bayern ansteigen.
Niemand kann erwarten, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen bereit sind, sich für ihre anspruchsvolle Tätigkeit in der Impfaufklärung, der Durchführung der Impfung und der anschließenden Beachtung möglicher Impfwirkungen unter Wert zu verkaufen.“