Nach wie vor stellt der Bund den Impfstoff für COVID-19 Impfungen für gesetzlich und privat Versicherte bereit und wird auch weiterhin keine Regressansprüche stellen, wenn COVID-19-Impfstoffdosen trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung verfallen oder nicht verwendet werden konnten. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf KBV-Nachfrage mitgeteilt.