Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 01.10.2024 14:00 Uhr

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Kein Regressrisiko für verfallene oder nicht verwendete COVID-19-Impfstoffe

Laut BMG besteht bei COVID-19-Schutzimpfungen kein Regressrisiko, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus den Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann.

Nach wie vor stellt der Bund den Impfstoff für COVID-19 Impfungen für gesetzlich und privat Versicherte bereit und wird auch weiterhin keine Regressansprüche stellen, wenn COVID-19-Impfstoffdosen trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung verfallen oder nicht verwendet werden konnten. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf KBV-Nachfrage mitgeteilt.

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