Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.12.2024 07:05 Uhr

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Kostenerstattung bei Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und RSV-Impfung für Erwachsene

Mit den Krankenkassen in Bayern konnte noch keine Einigung über die Vergütung der Meningokokken-B-Impfung und der RSV-Impfung erzielt werden.

Daher erfolgen diese beiden Impfungen in Bayern – wie bisher – als Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Die Verordnung des Impfstoffs ist bis auf Weiteres per Privatrezept vorzunehmen.

weitere Informationen zu diesen und weiteren Impfungen