Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung festgelegt, bei welcher Qualifikation der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse bei der ersten Verordnung von Cannabisprodukten entfällt. Allerdings vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium, die noch aussteht.
Ausführliche Informationen finden Sie in der G-BA Pressemitteilung.
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