Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 24.11.2024 12:07 Uhr
Weitere KVB-Meldungen
Ältere Meldungen der KVB
Meldungen an Mitglieder, künftige Mitglieder, Patienten und die Öffentlichkeit
Irreführende Information zu Nystatin-haltigen Salben/Cremes
In einem Schreiben verneint Infectopharm die Verordnungsfähigkeit von Nystatin-haltigen Salben/Cremes und beruft sich auf eine Änderung der OTC-Ausnahmeliste zur Arzneimittel-Richtlinie vom 31. Januar 2023: Das ist nicht korrekt.
Die KVB hat eine hausärztliche Eigeneinrichtung in Ering am Inn eröffnet, um die ambulante hausärztliche Versorgung im Planungsbereich Simbach für die nächsten Monate sicherzustellen.
Gute Ansätze, aber auch Klärungsbedarf: Das Eckpunktepapier zur Notfallreform im Fokus
KVB, Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und Bayerischer Hausärzteverband (BHÄV) zum Eckpunktepapier zur Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Das eRezept ist seit 1. Januar 2024 verpflichtend – aber Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie unser Angebot und nehmen Sie am am 17. Januar von 15-16 Uhr online an der eRezept-Fragestunde teil.
Weitere finanzielle Förderungen für künftige Haus- und Fachärzte in Bayern
Die KVB fördert zusätzliche Niederlassungen von Augen-, Haus-, HNO-, Kinder- und Jugendärzten sowie Kinder- und Jugendpsychiatern in 11 weiteren Regionen Bayerns.
Auf einen Blick: Neuerungen und Änderungen zu Jahresbeginn
Das neue Jahr bringt auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Wesentliche Neuerungen für das erste Quartal 2024 hat das Redaktionsteam der KBV-PraxisNachrichten zusammengestellt.