Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.11.2024 19:53 Uhr

Elektronische Patientenakte (ePA)

ePA für alle - Versicherteninfo

Zwei Hände, die ein Smartphone halten mit medizinischen Symbolen

Ab 15. Januar 2025 kommt die „elektronische Patientenakte für alle“, kurz „ePA für alle“.

Die ePA soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und weiteren Akteuren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten verbessern.

Der große Vorteil für Sie:

  • mit der ePA haben Sie Ihre Krankengeschichte "auf einen Klick",
  • die wichtigsten Dokumente immer dabei und
  • Ihre Medikationsliste im Überblick.
     

Die Rolle der gesetzlichen Krankenkassen und die ePA-App

Alle gesetzlich Versicherten können die ePA kostenlos und freiwillig nutzen. Die Kontrolle über die Daten liegt stets bei den Versicherten. Sie haben umfassende Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Inhalte der ePA und der Zugriffe darauf. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten diese verwalten.

Bislang mussten Versicherte selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ab 2025 wird für alle Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen (Opt-out-Verfahren).

Bei Fragen rund um die ePA ist die Krankenkasse der Ansprechpartner für die Versicherten.

Links zu Info-Seiten der gesetzlichen Krankenkassen in alphabetischer Reihenfolge:

ePA-App: Die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen im Überblick