Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 24.11.2024 11:17 Uhr

Aufgaben der Terminservicestelle

Unter der Rufnummer 116117 oder online (eTermin-Service) unterstützt die TSS gesetzlich Krankenversicherte bei der Suche nach einem zeitnahen Termin.

  • Fachärzte: Patienten benötigen eine Überweisung. Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.
  • Psychotherapeuten: Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte: Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter („U-Untersuchungen“) vermittelt. Zudem unterstützt die TSS Versicherte bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.


Hinweis:

Sollten Sie zu den Sprechzeiten nicht direkt Ihren Hausarzt erreichen, versuchen sie es bitte erneut bei Ihrem Hausarzt und hören Sie sich den Anrufbeantworter bis zum Ende ab. Die Bandansage informiert Sie konkret über Erreichbarkeit und Vertretung. Sollten Sie darüber hinaus eine Unterstützung benötigen, rufen Sie die 116117.
 

mehr Infos zu Voraussetzungen, Vermittlungscodes, Wartezeiten und Wunschärzten

Ablauf der Terminvergabe über TSS

Die Terminservicestellen vermitteln Termine für gesetzlich Krankenversicherte.

Alle Überweisungen werden mit einem Vermittlungscode gekennzeichnet, den die Patienten beim Anruf in der Terminservicestelle oder bei der Onlinebuchung über den E-Terminservice benötigen:

  • Fachärzte:
    Patienten benötigen eine Überweisung. Ausnahme: Für Termine bei Augenärzten und Gynäkologen ist keine Überweisung erforderlich.
  • Psychotherapeuten:
    Termine zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung; Termine zur Akutbehandlung oder probatorischen Sitzung nur, wenn ein Psychotherapeut in der Sprechstunde auf dem Formular PTV11 angegeben hat, dass der Patient eine entsprechende Behandlung benötigt.
  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte:
    Patienten brauchen keine Überweisung. Es werden auch Termine für Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter („U-Untersuchungen“) vermittelt. Zudem unterstützt die TSS Versicherte bei der Suche nach einem Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt.

Die Terminservicestelle vereinbart  für den Anrufer innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten.

Die Wartezeit zwischen dem (ersten) Anruf und dem vereinbarten Termin beträgt maximal fünf Wochen.

Von dieser 5-Wochen-Frist ausgenommen sind alle Routine- und Vorsorgeuntersuchungen sowie Bagatellerkrankungen.

  

Können Sie einen vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie dies unmittelbar oder noch am selben Tag der Servicestelle mitteilen, um ihren Anspruch auf einen zweiten Terminvorschlag in dieser Angelegenheit zu wahren.

   

  • Bitte betrachten Sie den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin als verbindlich.
  • Unterrichten Sie unverzüglich die Praxis, wenn Sie einen durch die Terminservicestelle vereinbarten Termin absagen müssen.
  • Informieren Sie bitte auch die Terminservicestelle,, damit diese den freigewordenen Termin ggf. einem anderen Patienten zuweisen kann.
  • Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.

  

  • Die Terminservicestelle vermittelt keine Wunschtermine bzw. Termine bei einem bestimmten Arzt bzw. Psychotherapeuten. Sie erhalten einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Bei konkreten Terminwünschen (bestimmte Praxis/Zeit) empfiehlt es sich, zuerst selbst in der Praxis nach einem Wunschtermin anzufragen, bevor Sie die Terminservicestelle kontaktieren. Welche Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Nähe praktizieren, erfahren Patienten über die bundesweite Arzt- und Psychotherapeutensuche.
  • Hinweis: Der Terminservice vermittelt nur Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten im gesetzlichen Rahmen. Zahnärzte und Kieferorthopäden sind von der Vermittlung ausgenommen.

  

Eine Vermittlung zum Wunscharzt ist nicht möglich und deshalb kommt es vor, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt zum Arzt verbunden ist.

Die für den Patienten „zumutbare Entfernung“ zum Arzt definiert sich im Grundsatz wie folgt:

  • Bei Haus- sowie Kinder- und Jugendlichenärzten und Ärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist dies die Entfernung zum nächsten Arzt der Fachgruppe (von Ihrem Wohnort ausgehend) plus einer Fahrzeit von 30 Minuten oder 30 km.
  • Bei Fachärzten der spezialisierten fachärztlichen Versorgung und gesonderten fachärztlichen Versorgung (z.B. Strahlentherapeuten) entspricht die "zumutbare Entfernung" der Entfernung zum nächsten Arzt der Fachgruppe plus einer Fahrzeit von 60 Minuten oder 60 km.

Patienten mit akuten Beschwerden werden mit einem standardisierten Ersteinschätzungsverfahren in die richtige Versorgungsebene

vermittelt:

  • Arztpraxis
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst
  • Videosprechstunde
  • Notfallambulanz
  • Rettungsdienst

Mehr Informationen zum Patientenservice 116117

"Dial 116117 for Medical Help" (multlingual, Sprachauswahl im Header möglich)

Gebärdensprache

Leichte Sprache

So funktioniert die Terminvermittlung!

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Der 116117 Terminservice (www.116117-termine.de) ist ein offizieller Service der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Vertretung aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Ihre Daten werden besonders geschützt und Sie benötigen kein Nutzerkonto. 2021 wurde die Software von der Stiftung Warentest zum Testsieger unter den Arztportalen gewählt.

 

App zum Patientenservice 116117

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