Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.02.2025 17:08 Uhr
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Corona

Leistungsabrechnung für Nicht-KVB-Mitglieder

Ende TestV-Abrechnungsportal 11. Januar 2024

Es besteht kein Testanspruch mehr nach Coronavirus-Testverordnung.

Coronatests, die Praxen und andere Teststellen seit 1. März 2023 bei asymptomatischen Personen durchführen, können nicht mehr abgerechnet werden. Die KVB hat ihr TestV-Abrechnungsportal zum 11. Januar 2024 geschlossen.


Bitte Aufbewahrungsfrist beachten:

Für den Nachweis der korrekten Abrechnung ist es notwendig, die Auftrags- und Leistungsdokumentation zu speichern bzw. diese bis 31. Dezember 2028 aufzubewahren.