Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.02.2025 17:08 Uhr
Corona
Leistungsabrechnung für Nicht-KVB-Mitglieder
Ende TestV-Abrechnungsportal 11. Januar 2024
Es besteht kein Testanspruch mehr nach Coronavirus-Testverordnung.
Coronatests, die Praxen und andere Teststellen seit 1. März 2023 bei asymptomatischen Personen durchführen, können nicht mehr abgerechnet werden. Die KVB hat ihr TestV-Abrechnungsportal zum 11. Januar 2024 geschlossen.
Bitte Aufbewahrungsfrist beachten:
Für den Nachweis der korrekten Abrechnung ist es notwendig, die Auftrags- und Leistungsdokumentation zu speichern bzw. diese bis 31. Dezember 2028 aufzubewahren.