Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2025 16:03 Uhr
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Zusammenarbeit mit Gesundheitspartnern

Um die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten im Freistaat Bayern auf hohem Niveau sicherzustellen, arbeitet die KVB mit anderen Akteuren im und außerhalb des bayerischen Gesundheitswesens zusammen.

 

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

  • mit Ärztenetzen und Berufsverbänden
  • mit Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung
  • mit wissenschaftlichen Instituten bei der Versorgungsforschung
  • mit KVB-Mitgliedern im Selektivvertragsgeschäft
  • mit Nicht-Mitgliedern bei der Coronatest-Abrechnung
  • mit Krankenhäusern beim Patienten-Entlassmanagement
  • mit Vertretern von Selbsthilfeorganisationen

Kooperationsvereinbarung Kinder- und Jugendschutz

KVB, Bayerischer Landkreistag und Bayerischer Städtetag haben zum 1. Januar 2025 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz abgeschlossen.

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