Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 10:17 Uhr
Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung
Was ist eine Eigeneinrichtung?
Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärzten mit einer übergangsweise von der KV geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind die Ärzte bei der KVB angestellt. Nach in der Regel zwei Jahren soll die Praxis übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt werden.
Die Vorteile für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte
- keine hohen Anfangsinvestitionen
- kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
- unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
- minimierter bürokratischer Aufwand
Hintergrund
Die KVB ist aufgrund ihres Sicherstellungsauftrags gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechend den Bedarfsplänen die vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Um eine drohende oder bereits festgestellte Unterversorgung abzuwenden, hat der Gesetzgeber den KVen explizit die Möglichkeit gegeben, mit Eigeneinrichtungen nach Paragraf 105 Absatz 1c SGB V unmittelbar an der medizinischen Versorgung teilzunehmen.
Die Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Eigeneinrichtung sind von der Vertreterversammlung in der "Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Verwendung der Finanzmittel aus dem Strukturfonds" (Sicherstellungsrichtlinie) beschlossen worden.
Bestehende Eigeneinrichtungen
Hausärztliche Eigeneinrichtung für den Planungsbereich Simbach am Inn
KVB-Hausarztpraxis Ering
Dr. Barbara Lageder
Paul-Sporrer-Str. 12
94140 Ering
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do: 08:00-12:00 Uhr
Mo, Do: 16:00-18:00 Uhr
Fr: 08:00-11:00 Uhr
Hautärztliche Eigeneinrichtung für den Landkreis Wunsiedel
KVB-Praxis für Dermatologie
Dr. Michal Sapák
Fikentscherstr. 24
95615 Marktredwitz
praxis(at)dermatologie-marktredwitz.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do: 08.30-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Fr: 08.30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Geplante Eigeneinrichtungen
Zusätzlich hat der KVB-Vorstand die Umsetzung einer Eigeneinrichtung oder KVB-Arztpraxis für Vertragsärzte für folgende Regionen beschlossen!
Hausärztinnen/Hausärzte:
- Ansbach Nord
- Feuchtwangen
- Hengersberg
- Lauingen
- Wassertrüdingen
Fachärztinnen/Fachärzte:
- Kitzingen für die Fachgruppe der HNO-Ärzte
- Main-Spessart für die Fachgruppe der HNO-Ärzte
- Regen für die Fachgruppe der Hautärzte
- Tirschenreuth für die Fachgruppe der HNO-Ärzte
- Westmittelfranken für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater
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