Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 22.11.2024 16:19 Uhr
Leistungsabrechnung für Nicht-KVB-Mitglieder
Steuerdaten der KVB mitteilen
Leistungserbringer können von der KVB per E-Mail gebeten werden, ihre Steuerdaten der KVB mitzuteilen. Bitte wenden Sie sich an folgendes Postfach:
Mitteilungsverordnung(at)KVB.de
Hintergrund: Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben als mitteilungspflichtige Stelle im Sinne des § 14 Mitteilungsverordnung i. V. m. § 93c Absatz 1 Abgabenordnung den Finanzbehörden die von ihnen nach dem 31. Dezember 2020 an Leistungserbringer geleisteten Zahlungen nach der Coronavirus-Testverordnung mitzuteilen. Daher sind korrekte Angaben von den Leistungserbringern unerlässlich, damit die KVB der Verpflichtung nachkommen kann.
Ende TestV-Abrechnungsportal 11. Januar 2024
Es besteht kein Testanspruch nach Coronavirus-Testverordnung mehr.
Coronatests, die Praxen und andere Teststellen ab 1. März 2023 bei asymptomatischen Personen durchführen, können nicht mehr abgerechnet werden. Wir schließen unser TestV-Abrechnungsportal zum 11. Januar 2024. Bitte sichern Sie rechtzeitig alle Auszahlungsnachweise, da ab diesem Zeitpunkt kein Zugriff mehr auf die elektronischen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten:
Für den Nachweis der korrekten Abrechnung ist es notwendig, die Auftrags- und Leistungsdokumentation zu speichern bzw. diese bis zum 31. Dezember 2024 aufzubewahren.