Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 16:25 Uhr

Entlassmanagement

Das Entlassmanagement dient der sektorenübergreifenden Versorgung von Patienten beim Übergang in die ambulante Versorgung. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement für Patienten anzubieten. Krankenhäuser verwenden dafür das Standortkennzeichen, Reha-Einrichtungen benötigen eine Betriebsstättennummer (BSNR).

Das Entlassmanagement umfasst für einen zeitlich eingeschränkten Zeitraum

  • Verordnungen von Arznei- und Verbandmittel
  • Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Verordnungen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, von Heil- und Hilfsmitteln sowie Soziotherapie

Zu beachten ist:

  • Es gelten für die Verordnungen im Krankenhaus bzw. in der Reha-Einrichtung die gleichen Regelungen wie in der Arztpraxis, auch für die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
  • Es dürfen nur zertifizierte Softwareprodukte für die Bedruckung der Formulare eingesetzt werden.
  • Verordnungen sollten nur von Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung vorgenommen werden.

Die Betriebsstättennummer (BSNR) ist eine neunstellige Ziffer, die mit 75 beginnt.  Die "75" ist der Indikator für das Entlassmanagement.

Stelle 3 und 4 kennzeichnen den KVB-Bezirk, in der sich die Reha-Einrichtung befindet. In Bayern sind das die Ziffern 63 bis 70.

Die Stellen 5 bis 9 werden individuell vergeben und sind eindeutig für die Reha-Einrichtung (Beispiel: 7563500100).

Gemäß der maßgeblichen Nummernvergabe-Richtlinie werden die Betriebsstättennummern auf Antrag und je Standort vergeben. D.h., dass für unterschiedliche Fachabteilungen einer Reha-Einrichtung keine separaten Betriebsstättennummern vergeben werden.

Bei Fragen zur BSNR

praxisfuehrung(at)kvb.de

Alle bayerischen Reha-Einrichtungen müssen ihre Betriebsstättennummern bei der KVB per Formular (siehe unten) beantragen.

Bitte beachten:

  • Das Formular ist vollständig auszufüllen.
  • Konkrete Ansprechpartner sind mit ihren Kontaktdaten anzugeben.
  • Für eine schnelle Bearbeitung wird der E-Mail-Versand empfohlen.

 

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
CoC Sicherstellung - AR Entlassmanagement
Elsenheimerstr. 39
80687 München

089 57093 - 64950

Entlassmanagement(at)KVB.de

Ärzte in Reha-Einrichtungen nutzen auf Vordrucken eine bereits vorhandene Arztnummer aus einer vertragsärztlichen Tätigkeit oder einer Krankenhaustätigkeit. Falls keine solche Arztnummer vorhanden ist, wird eine Pseudo-Arztnummer verwendet.

Dieses Arztpseudonym setzt sich aus der Ziffer "4444444" (siebenmal die Ziffer 4) und einem zweistelligen Zifferncode, der die Fachgruppe des verordnenden Arztes kennzeichnet, zusammen.

Für die Vergabe dieses Fachgruppencodes findet die Anlage 3 der ASV-Abrechnungsvereinbarung (siehe rechts) analoge Anwendung. Das Arztpseudonym ist nicht bei der KVB zu beantragen. Die Ergänzung des Pseudonyms um den Fachgruppencode wird vom verordnenden Arzt in eigener Verantwortung vorgenommen.

Beispiel: Der verordnende Facharzt im Entlassmanagement ist weitergebildeter Facharzt für Gefäßchirurgie. Der Fachgruppencode lautet nach Anlage 3 der ASV-Abrechnungsvereinbarung "07". Damit ist das Arztpseudonym "444444407" zu verwenden.