Bekanntmachungen des Landesausschusses Ärzte und Krankenkassen in Bayern
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern fasst zweimal im Jahr Beschlüsse über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen. Diese Beschlüsse sind in den für amtliche Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehenen Medien zu veröffentlichen.
Die Satzung der KVB sieht Bekanntmachungen an die Allgemeinheit im Bayerischen Staatsanzeiger oder auf der KVB-Website vor. Daher finden Sie die Beschlüsse des Landesausschusses auf dieser Internetseite. Im Staatsanzeiger erfolgt nur noch der Hinweis auf die Internet-Bekanntmachung.
Der Text der jeweiligen Bekanntmachung kann im Einzelfall in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Lesefassungen von Rechtsnormen der KVB sind unter kvb.de/service/rechtsquellen abrufbar.
Bitte beachten: Über die Beendigung von Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen gemäß § 101 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 SGB V ("Jobsharing") muss der Zulassungsausschuss vorrangig vor Anträgen auf (Neu-)Zulassung entscheiden. Außerdem können die aufgeführten Möglichkeiten durch zwischenzeitlich erfolgte Zulassungen oder Anstellungen bereits besetzt sein.
Fragen Sie deshalb bitte immer in einem der regionalen KVB-Beratungszentren nach, ob die gewünschte Niederlassungsmöglichkeit noch vorhanden ist.