Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsangeboten ist in den vergangenen Jahren in Bayern erheblich gestiegen. Eine zusätzliche Zulassung ist in den betroffenen Bereichen daher nur über befristete Ermächtigungen oder Sonderbedarfszulassungen möglich. Deshalb gibt es nun eine neue bayernweite Initiative, um die unabhängigen Zulassungsgremien in ihren Entscheidungen über solche zusätzlichen psychotherapeutischen Behandlungskapazitäten zu unterstützen.
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