Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 09:43 Uhr
Niederlassen als HNO-Ärztin oder HNO-Arzt
Hier finden Sie als Fachärztin/-arzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde regionale Niederlassungsmöglichkeiten, die von der KVB finanziell gefördert werden. Unsere Berater:innen aus der Region helfen bei Fragen gerne weiter.
Lichtenfels
Im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels lassen sich entlang des Mains Ruhe und Freizeitvielfalt in einer einzigartigen Region mit historischen Baudenkmälern, traumhafter Natur und lebenswerter Kultur verbinden.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
„Bayerns kleinster Landkreis hat großes Potenzial“
Andreas Hügerich, Erster Bürgermeister der Stadt Lichtenfels, im Interview:
Gibt es vonseiten des Landkreises eine besondere Unterstützung für Interessenten, beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen?
Natürlich stehen wir bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen zur Seite. Ein finanzieller Anreiz für die Eröffnung einer Praxis im Herzen unserer Innenstadt sind auch unsere Förderprogramme (Stadtsanierungs-, Geschäftsflächen- und Ansiedlungsprogramm). Hiermit wollen wir die Wohn- und Lebensqualität in unserer Stadt verbessern und gerne auch Neuansiedlungen fördern.
Welche Möglichkeiten haben die Familien der Ärzte bei Ihnen?
Unsere Stadt beheimatet Kindertageseinrichtungen, Fach- und Förderschulen, Grund- und Mittelschulen, eine Wirtschaftsschule, ein Gymnasium sowie eine Berufsschule. Außerdem besteht eine sehr gute Anbindung zu den Universitäten Bamberg und Bayreuth sowie zur Fachhochschule Coburg.
Gerade auch durch die zertifizierte Gesundheitsregion Landkreis Lichtenfels ergeben sich viele Berufsmöglichkeiten im medizinischen Bereich. Innovative Unternehmen bieten für die Ausbildung sowie den Arbeitsmarkt große Chancen.
Weltweit erfolgreiche Unternehmen sind in Lichtenfels beheimatet und schaffen attraktive und zugleich familienfreundliche Arbeitsplätze. Zudem gibt es in unserer Region eine große Vielfalt an Freizeitmöglichkeiten.
Die Stadt Lichtenfels würde sich freuen, wenn ein HNO-Arzt unser lebendiges Lichtenfels bereichert. Willkommen daheim.
Kontakt
Landrat Christian Meißner
landrat(at)landkreis-lichtenfels.de
Orte und Gemeinden im Landkreis:
Altenkunstadt, Bad Staffelstein, Burgkunstadt, Ebensfeld, Hochstadt am Main, Lichtenfels, Marktgraitz, Marktzeuln, Michelau in Ofr., Redwitz a.d. Rodach, Weismain
Weitere Informationen:
Tirschenreuth
Im ostbayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz liegt der Landkreis Tirschenreuth, direkt an der tschechischen Grenze, im Naturraum Oberpfälzisch - Bayerischer Wald.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
- Praxisaufbauförderung
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 18.750 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung
Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärztinnen und Ärzten mit einer übergangsweise von der KVB geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind Sie bei der KVB angestellt und haben keine vertraglichen Verpflichtungen etwa für die Miete und die Praxismitarbeiter.
Ziel ist es, dass die Praxis mittelfristig übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt wird.
Vorteile für niederlassungswillige Ärzte
- keine hohen Anfangsinvestitionen
- kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
- unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
- minimierter bürokratischer Aufwand
Voraussetzungen für interessierte Ärzte
Wenn Sie sich vorstellen können, langfristig in Ihrer eigenen Praxis zu arbeiten – Einzelpraxis oder auch in Kooperation mit anderen Ärzten – und folgende Voraussetzungen erfüllen, sind Sie bei uns richtig:
- Deutsche Approbation als Arzt
- Facharzt (m/w/d) für HNO-Heilkunde
Jetzt bewerben!
Facharzt (m/w/d) für HNO-Heilkunde im Landkreis Tirschenreuth
Orte und Gemeinden im Landkreis:
Bärnau, Brand, Ebnath, Erbendorf, Falkenberg, Friedenfels, Fuchsmühl, Immenreuth, Kastl, Kemnath, Konnersreuth, Krummennaab, Kulmain, Leonberg, Mähring, Mitterteich, Neualbenreuth, Neusorg, Pechbrunn, Plößberg, Pullenreuth, Reuth b.Erbendorf, Tirschenreuth, Waldershof, Waldsassen, Wiesau
Weitere Informationen:
Weiden i.d. Oberpfalz / Neustadt a.d. Waldnaab
Weiden, die zweitgrößte Stadt der Oberpfalz, liegt am Fluß Waldnaab, 35 Kilometer westlich von der Grenze zu Tschechien. Mit dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab bildet sie eine Kreisregion, die bekannt ist für ihre Naturräume und ihre Bräuche, wie zum Beispiel den Neustädter Trachtenverein, die Laienspielgruppe Schabernack.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 4.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
Fördermaßnahmen: Infos und Anträge
Förderprogramm für HNO-Ärzte in Weiden/Neustadt a.d. Waldnaab
Main-Spessart
Willkommen in der Regiopolregion Mainfranken in der westlichen Mitte Unterfrankens. Hier trifft Urbanität auf Natur, Landleben auf High-Tech und Tradition auf Innovation.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
- Praxisaufbauförderung
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 18.750 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung
Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärztinnen und Ärzten mit einer übergangsweise von der KVB geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind Sie bei der KVB angestellt und haben keine vertraglichen Verpflichtungen etwa für die Miete und die Praxismitarbeiter.
Ziel ist es, dass die Praxis mittelfristig übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt wird.
Vorteile für niederlassungswillige Ärzte
- keine hohen Anfangsinvestitionen
- kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
- unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
- minimierter bürokratischer Aufwand
Voraussetzungen für interessierte Ärzte
Wenn Sie sich vorstellen können, langfristig in Ihrer eigenen Praxis zu arbeiten – Einzelpraxis oder auch in Kooperation mit anderen Ärzten – und folgende Voraussetzungen erfüllen, sind Sie bei uns richtig:
- Deutsche Approbation als Arzt
- Facharzt (m/w/d) für HNO-Heilkunde
Jetzt bewerben!
Facharzt (m/w/d) für HNO-Heilkunde für den Landkreis Main-Spessart
Orte und Gemeinden im Landkreis:
Arnstein, Aura i.Sinngrund, Birkenfeld, Bischbrunn, Burgsinn, Erlenbach b. Marktheidenfeld, Esselbach, Eußenheim, Fellen, Frammersbach, Gemünden a.Main, Gössenheim, Gräfendorf, Hafenlohr, Hasloch, Himmelstadt, Karbach, Karlstadt, Karsbach, Kreuzwertheim, Lohr a.Main, Marktheidenfeld, Mittelsinn, Neuendorf, Neuhütten, Neustadt a.Main, Obersinn, Partenstein, Rechtenbach, Retzstadt, Rieneck, Roden, Rothenfels, Schollbrunn, Steinfeld, Thüngen, Triefenstein, Urspringen, Wiesthal, Zellingen
Weitere Informationen:
Kitzingen
Die historische Weinhandelsstadt Kitzingen zieht durch ihre perfekte Lage am Main und das mediterrane Klima jährlich viele Gäste, neue Mitbürger und Touristen an. Besondere Highlight stellen der Falterturm und die alte Mainbrücke dar.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
- Praxisaufbauförderung
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 5.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes bis zu 18.750 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.700 Euro/Monat
Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung
Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärztinnen und Ärzten mit einer übergangsweise von der KVB geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind Sie bei der KVB angestellt und haben keine vertraglichen Verpflichtungen etwa für die Miete und die Praxismitarbeiter.
Ziel ist es, dass die Praxis mittelfristig übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt wird.
Vorteile für niederlassungswillige Ärzte
- keine hohen Anfangsinvestitionen
- kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
- unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
- minimierter bürokratischer Aufwand
Voraussetzungen für interessierte Ärzte
Wenn Sie sich vorstellen können, langfristig in Ihrer eigenen Praxis zu arbeiten – Einzelpraxis oder auch in Kooperation mit anderen Ärzten – und folgende Voraussetzungen erfüllen, sind Sie bei uns richtig:
- Deutsche Approbation als Arzt
- Facharzt (m/w/d) für HNO-Heilkunde
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