Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 12.11.2024 17:37 Uhr
Arzt in Weiterbildung (AiW)
Rechtliche Grundlagen
Infos für Ihre:n Weiterbilder:in
Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Antrag stellen, gesetzliche Grundlagen, Förderprogramme, etc.
mehr zu "Ärztlichen Nachwuchs weiterbilden"
Weiterbildung im Ausland absolviert?
BLÄK Anerkennungsverfahren
Sie möchten die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder nur einen Abschnitt im ambulanten Bereich absolvieren?
Dann bieten wir hier wichtige Informationen
- zur Weiterbildungsförderung,
- zur Verbundweiterbildung,
- zu Seminaren und zum Mentoringprogramm
als Unterstützung auf Ihrem Weg.
Förderung für angehende Allgemeinmediziner:innen
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinmediziner:innen beträgt 5.400 Euro in Vollzeit. Weitere Zuschüsse gibt es in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten (500 Euro bzw. 250 Euro).
Antragsteller ist Ihr/e weiterbildende/r Ärztin/Arzt bzw. die/der Praxisinhaber:in. Ein MVZ, bei dem Sie angestellt sind, kann ebenfalls Antragsteller sein. Der Antragsteller muss die finanzielle Förderung in voller Höhe an Sie als Arzt in Weiterbildung weitergeben.
Tipp: Beachten Sie auch das Infoblatt zum sogenannten „Aufstockungsbetrag.“ Das bedeutet: Der Antragsteller muss gegebenenfalls Ihr Gehalt noch auf die im Krankenhaus übliche Vergütung aufstocken.
Verbundweiterbildung für angehende Allgemeinmediziner:innen
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA)
KVB, Bayerische Landesärztekammer und Bayerischer Hausärzteverband führen gemeinsam die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA).
Vorteile für Sie als Ärztin/Arzt in Weiterbildung:
- Dank der Verbundweiterbildung können Sie die Weiterbildung komplett in einer Region ableisten und müssen sich nicht für jede Weiterbildungsstelle einzeln bewerben und gegebenenfalls umziehen. Sie durchlaufen die Weiterbildung nach einem strukturierten Rotationsplan und erhalten damit langfristige Planungssicherheit.
- Bayernweite regionale Weiterbildungsverbünde, bestehend aus Klinik(en) und niedergelassenen Fachärzt:innen, unterstützen Sie bei der Organisation der erforderlichen Weiterbildungsabschnitte.
- Optimierte Weiterbildungsqualität dank des Fortbildungs-Curriculum SemiWAM®
- KoStA-Online-Sprechstunde für Ihre Fragen rund um die Weiterbildung Allgemeinmedizin
Kompetenzzentrum Weiterbildung Bayern (KWAB)
Im KWAB kooperieren die KVB, die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) und die Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten in München (LMU, TU), Würzburg und Erlangen-Nürnberg. Darüber hinaus wird eng mit dem Bayerischen Hausärzteverband e.V. (BHÄV) und der Jungen Allgemeinmedizin Deutschlands (JADE) zusammengearbeitet.
Angebote für Sie als Arzt/Ärztin in Weiterbildung:
SemiWAM
- Seminartage Weiterbildung Allgemeinmedizin durchgeführt von der KoStA
- Interaktive Seminare mit Gruppenarbeit, praktischen Übungen und Fallarbeit
- Vier ganztägige Veranstaltungen mit verschiedenen Themen pro Jahr
- Veranstaltungsorte sind München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg
Mentoring
- Weiterbildungsassistent:innen wird ein/e erfahrene/r Hausärztin/-arzt zur Seite gestellt
- Schrittweises Lernen Verantwortung zu übernehmen
- Online-Matching-Plattform unterstützt bei der Suche nach einer/m Mentor:in
Praxisgründung und -führung
- Online-Kurs: Digitaler "Erste-Hilfe-Kasten" (EHK)
- Interaktive Lerneinheiten zu relevanten Basisinfos über Praxisgründung und -führung
Sie möchten die Weiterbildung zu einem Facharzt (Facharzt für Allgemeinmedizin siehe hier), Ihre psychotherapeutische Ausbildung oder nur einen Abschnitt im ambulanten Bereich absolvieren?
Dann finden Sie hier wichtige Informationen
- zu verschiedenen Weiterbildungsförderungen und
- zur "Verbundweiterbildung"
als Unterstützung auf Ihrem Weg der Weiterbildung zum Facharzt (weitere Fachgruppen neben Allgemeinmedizin) bzw. bei Ihrer Ausbildung zum Psychotherapeuten.
Förderung für angehende Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Für die fachärztliche Weiterbildung und die psychotherapeutische Ausbildung gibt es in Bayern unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass die Fördermöglichkeiten nicht parallel in Anspruch genommen werden können.
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Fachärzt:innen beträgt 5.400 Euro in Vollzeit. Antragsteller ist Ihr/e weiterbildende/r Ärztin/Arzt bzw. die/der Praxisinhaber:in. Ein MVZ, bei dem Sie angestellt sind, kann ebenfalls Antragsteller sein.
Der Antragsteller muss die finanzielle Förderung in voller Höhe an Sie als Ärztin/Arzt in Weiterbildung weitergeben.
Infos zur Antragstellung für Ihre:n Weiterbilder:in
Tipp: Beachten Sie auch das Infoblatt zum sogenannten „Aufstockungsbetrag.“ Das bedeutet: Der Antragsteller muss Ihr Gehalt gegebenenfalls noch auf die im Krankenhaus übliche Vergütung aufstocken.
Antragsstellung und Fördermodalitäten:
Übersicht über den Antragsprozess
Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen können eine Förderung der KVB für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung beziehungsweise eines Psychotherapeuten in Ausbildung beantragen.
- Der Förderbetrag für angehende Fachärzt:innen beträgt monatlich 2.700 Euro in Vollzeit.
- Der Förderbetrag für Psychotherapeut:innen in Ausbildung beträgt 17,31 Euro je Stunde.
Den Antrag stellt Ihr:e Weiterbilder:in beziehungsweise die/der Praxisinhaber:in Ihrer weiterbildenden Praxis.
Die Förderung ist an Voraussetzungen der Fachgruppe und der Region, in der Sie Ihre Weiterbildung absolvieren möchten, geknüpft. Welche Planungsbereiche nach Arztgruppen aktuell förderfähig sind, finden Sie im Dokument „Informationen Förderung/förderfähige Planungsbereiche“ unten.
Antragsstellung und Fördermodalitäten:
Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Fachärzt:innen für Innere Medizin und Rheumatologie beträgt 5.400 Euro pro Monat bei Vollzeittätigkeit (in Teilzeittätigkeit anteilig). Ihre Weiterbilderin bzw. Ihr Weiterbilder muss über eine Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie verfügen. Die Förderung ist auf maximal zwölf Monate in Vollzeit begrenzt.
Antragsteller:innen müssen die finanzielle Förderung in voller Höhe an Sie als Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung weitergeben.
Antragsteller:in ist Ihre weiterbildende Ärztin oder Praxisinhaberin bzw. Ihr weiterbildender Arzt oder Praxisinhaber. Ein MVZ, bei dem Sie angestellt sind, kann ebenfalls Antragsteller sein.
Infos zur Antragstellung für Ihre:n Weiterbilder:in
Tipp: Beachten Sie auch das Infoblatt zum "Aufstockungsbetrag". Das bedeutet: Der Antragsteller muss Ihr Gehalt gegebenenfalls noch auf die im Krankenhaus übliche Vergütung aufstocken.
Antragsstellung und Fördermodalitäten:
Verbundweiterbildung für angehende Fachärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF)
KVB und Bayerische Landesärztekammer führen gemeinsam die Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF).
Vorteile für Sie als Arzt/Ärztin in Weiterbildung:
- Dank der Verbundweiterbildung können Sie die Weiterbildung komplett in einer Region ableisten und müssen sich nicht für jede Weiterbildungsstelle einzeln bewerben und gegebenenfalls umziehen. Sie durchlaufen die Weiterbildung nach einem strukturierten Rotationsplan und erhalten damit langfristige Planungssicherheit.
- Bayernweite regionale Weiterbildungsverbünde, bestehend aus Klinik(en) und niedergelassenen Fachärzt:innen, unterstützen Sie bei der Organisation der erforderlichen Weiterbildungsabschnitte.
- Eine Stellenbörse für Weiterbildungsstellen
- Informationen zu Fördermöglichkeiten der fachärztlichen Weiterbildung