Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 28.03.2025 10:26 Uhr
Checkliste Vier Schritte zur PJ-Förderung
- Förderfähige Region für ambulantes PJ-Tertial in "Gemeindeliste" heraussuchen
- Entsprechende PJ-Lehrpraxis auf Homepage einer Bayerischen Universität finden
- Wunschpraxis kontaktieren und Tertial-Zeitraum vereinbaren
- Bewerbung für Förderung "PraktischesJA" an KVB schicken (max. zwei Anlagen)
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Foto: KVB
KVB-Erklärvideo "Vier Schritte bis zur PJ-Förderung" - Um das Video wiederzugeben, bitte dem Laden von externen YouTube-Inhalten zustimmen und anschließend auf den Play-Button drücken.
Erfahrungsbericht "PJ-Tertial in Hausarztpraxis"
Wie vielfältig ihre Aufgaben im Rahmen ihres PJ-Tertials in einer Hausarztpraxis waren, erzählt Johanna Altmann im Video-Interview. Vielleicht wäre das auch etwas für Sie?
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Screenshot: KVB
KVB-Video "PJ-Tertial in Hausarztpraxis": Um das Video wiederzugeben, bitte dem Laden von externen Youtube-Inhalten zustimmen und anschließend auf den Play-Button drücken.
Förderoptionen PJ-Förderung in zwei Varianten

Premium-Förderung bis zu 5.200 €
- Voraussetzung: PJ-Lehrpraxis liegt in einem Gebiet das (drohend) unterversorgt ist oder bei dem ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht (in Bayernkarte dunkelgrün)
- Fördersumme: 1.300 € pro Monat, also 5.200 € pro Tertial
- auch Teilzeit kann gefördert werden

Basis-Förderung bis zu 2.600 €
- Voraussetzung: PJ-Lehrpraxis liegt in einem Gebiet mit einem Versorgungsgrad unter 110 % (in Bayernkarte hellgrün)
- Fördersumme: 650 € pro Monat, also 2.600 € pro Tertial
- auch Teilzeit kann gefördert werden
PJ-Förderung der KVB Das Wichtigste im Überblick
Förderempfänger
- Medizinstudierende einer Universität in Deutschland, die ihr ambulantes PJ-Tertial in einer PJ-Lehrpraxis absolvieren. die in einer förderfähigen Region Bayerns liegt.
Fördersumme abhängig von Lage der PJ-Lehrpraxis
- Premium-Förderung: 5.200 € pro Tertial in einer Region, die (drohend) unterversorgt ist oder einen zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf hat
- Basis-Förderung: 2.600 € pro Tertial in einer Region mit einem Versorgungsgrad von unter 110 Prozent
- Grobe Orientierung: siehe Bayernkarte
- Detailplanung: siehe PDF-Übersicht "Förderungswürdige Gemeinden"
Antragsfristen und Anlagen
- Eine Antragstellung ist möglich
- … frühestens drei Monate vor Beginn Ihres ambulanten PJ-Tertials
- … spätestens vier Wochen nach Ende Ihres ambulanten PJ-Tertials
- Einzureichende Anlagen:
- Immatrikulationsbescheinigung (vorläufig, wenn noch kein Nachweis "2. Abschnitt ärztliche Prüfung" vorhanden ist)
- Nachweis "2. Abschnitt ärztliche Prüfung" (Pflicht) spätestens vier Wochen nach Ende des Tertials
- "PJ-Bescheinigung" (Pflicht) spätestens vier Wochen nach Ende des Tertials
Teilzeit
- Eine Förderung des PJ-Abschnitts in Teilzeit (TZ) ist möglich.
- Der Abschnitt verlängert sich entsprechend. Beispiel für TZ 50 Prozent: Sie erhalten die gleiche Fördersumme wie bei Vollzeit, die Länge des PJ-Tertials verdoppelt sich.
PJ-Lehrpraxen in Bayern Grün markiert: Förderfähige Regionen

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Karte: KVB
KVB-Grafik "Verteilung PJ-Lehrpraxen in Bayern"
Bitte beachten
- Über 140 PJ-Lehrpraxen (schwarze Punkte) liegen in den förderfähigen Regionen Bayerns (grün markiert).
- In hellgrünen Regionen können Sie die Basisförderung (2.600 €/Tertial) beantragen, in dunkelgrünen Regionen die Premiumförderung (5.200 €/Tertial)
- Die Karte dient der exemplarischen Darstellung und wird nur unregelmäßig aktualisiert.
- Die gültigen förderfähigen Gemeinden können Sie der PDF-Übersicht "Förderungswürdige Gemeinden" entnehmen.