Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 15:50 Uhr

"PraktischesJA" – die KVB-Förderung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr

2.600 oder 5.200 € für Ihr ambulantes PJ-Tertial

Sie planen gerade Ihr ambulantes PJ-Tertial? Dann könnte Sie unsere Förderung "PraktischesJA" interessieren.

Tipp: Checkliste "Vier Schritte zur PJ-Förderung" mit Video

Student mit Umhängetaschen und Schreibblock

Neu seit 11/2024

Förderbeträge, Lehrpraxen in förderfähigen Gemeinden und Antragsstellung
Checkliste

Vier Schritte zur PJ-Förderung

  1. Förderfähige Region für ambulantes PJ-Tertial in "Gemeindeliste" heraussuchen
  2. Entsprechende PJ-Lehrpraxis auf Homepage einer Bayerischen Universität finden
  3. Wunschpraxis kontaktieren und Tertial-Zeitraum vereinbaren
  4. Bewerbung für Förderung "PraktischesJA" an KVB schicken (max. zwei Anlagen)
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KVB-Erklärvideo "Vier Schritte bis zur PJ-Förderung" - zum Abspielen bitte auf den Pfeil klicken.
Förderoptionen

PJ-Förderung in zwei Varianten

Premium-Förderung bis zu 5.200 €

  • Voraussetzung: PJ-Lehrpraxis liegt in einem Gebiet das (drohend) unterversorgt ist oder bei dem ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht (in Bayernkarte dunkelgrün)
  • Fördersumme: 1.300 € pro Monat, also 5.200 €  pro Tertial
  • auch Teilzeit kann gefördert werden

Basis-Förderung bis zu 2.600 €

  • Voraussetzung: PJ-Lehrpraxis liegt in einem Gebiet mit einem Versorgungsgrad unter 110 % (in Bayernkarte hellgrün)
  • Fördersumme: 650 € pro Monat, also 2.600 € pro Tertial 
  • auch Teilzeit kann gefördert werden
PJ-Förderung der KVB

Das Wichtigste im Überblick

Förderempfänger

  • Medizinstudierende einer Universität in Deutschland, die ihr ambulantes PJ-Tertial in einer PJ-Lehrpraxis absolvieren. die in einer förderfähigen Region Bayerns liegt.

Fördersumme abhängig von Lage der PJ-Lehrpraxis

  • Premium-Förderung: 5.200 € pro Tertial in einer Region, die (drohend) unterversorgt ist oder einen zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf hat
  • Basis-Förderung: 2.600 € pro Tertial in einer Region mit einem Versorgungsgrad von unter 110 Prozent
  • Grobe Orientierung: siehe Bayernkarte
  • Detailplanung: siehe PDF-Übersicht "Förderungswürdige Gemeinden"

Antragsfristen und Anlagen

  • Eine Antragstellung ist möglich
    • … frühestens drei Monate vor Beginn Ihres ambulanten PJ-Tertials
    • … spätestens vier Wochen nach Ende Ihres ambulanten PJ-Tertials
  • Einzureichende Anlagen:
    • Immatrikulationsbescheinigung (vorläufig, wenn noch kein Nachweis "2. Abschnitt ärztliche Prüfung" vorhanden ist)
    • Nachweis "2. Abschnitt ärztliche Prüfung"  (Pflicht) spätestens vier Wochen nach Ende des Tertials
    • "PJ-Bescheinigung" (Pflicht) spätestens vier Wochen nach Ende des Tertials

Teilzeit

  • Eine Förderung des PJ-Abschnitts in Teilzeit (TZ) ist möglich.
  • Der Abschnitt verlängert sich entsprechend. Beispiel für TZ 50 Prozent: Sie erhalten die gleiche Fördersumme wie bei Vollzeit, die Länge des PJ-Tertials verdoppelt sich.
PJ-Lehrpraxen in Bayern

Grün markiert: Förderfähige Regionen

Umrisskarte von Bayern mit einegfärbten Regionen

Bitte beachten

  • Über 140 PJ-Lehrpraxen (schwarze Punkte) liegen in den förderfähigen Regionen Bayerns (grün markiert).
  • In hellgrünen Regionen können Sie die Basisförderung (2.600 €/Tertial) beantragen, in dunkelgrünen Regionen die Premiumförderung (5.200 €/Tertial)
  • Die Karte dient der exemplarischen Darstellung und wird nur unregelmäßig aktualisiert.
  • Die gültigen förderfähigen Gemeinden können Sie der PDF-Übersicht "Förderungswürdige Gemeinden" entnehmen.