Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 18:36 Uhr
Niederlassen als Kinder- und Jugendpsychiaterin oder -psychiater
Hier finden Sie als Fachärztin/-arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie regionale Niederlassungsmöglichkeiten, die von der KVB finanziell gefördert werden. Unsere Berater:innen aus der Region unterstützen Sie gerne.
Westmittelfranken
Die Planungsregion Westmittelfranken liegt im westlichen Teil des Regierungsbezirkes Mittelfranken. Im regionalen Planungsverband sind die kreisfreie Stadt Ansbach, die Landkreise Ansbach, Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim und Weißenburg-Gunzenhausen sowie 123 Landkreisgemeinden als Körperschaften zusammengeschlossen.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 112.500 Euro
- Praxisaufbauförderung
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 28.125 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 5.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 18.750 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.900 Euro/Monat
Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung
Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärztinnen und Ärzten mit einer übergangsweise von der KVB geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind Sie bei der KVB angestellt und haben keine vertraglichen Verpflichtungen etwa für die Miete und die Praxismitarbeiter.
Ziel ist es, dass die Praxis mittelfristig übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt wird.
Vorteile für niederlassungswillige Ärzte
- keine hohen Anfangsinvestitionen
- kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
- unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
- minimierter bürokratischer Aufwand
Voraussetzungen für interessierte Ärzte
Wenn Sie sich vorstellen können, langfristig in Ihrer eigenen Praxis zu arbeiten – Einzelpraxis oder auch in Kooperation mit anderen Ärzten – und folgende Voraussetzungen erfüllen, sind Sie bei uns richtig:
- Deutsche Approbation als Arzt
- Facharzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendpsychiatrie
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Facharzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendpsychiatrie für Westmittelfranken
Land-/Stadtkreise im Planungsbereich:
Landkreis Ansbach, Stadtkreis Ansbach, Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Weitere Informationen:
www.gesundheitsregionplus-ansbach.de
Ingolstadt
Die Planungsregion Ingolstadt ist Teil des Regierungsbezirks Oberbayern. Im Regionalen Planungsverband sind folgende Körperschaften zusammengeschlossen: die kreisfreie Stadt Ingolstadt, die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 4.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.900 Euro/Monat
Land-/Stadtkreise im Planungsbereich
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Oberfranken Ost
Die Planungsregion Oberfranken-Ost liegt im Norden Bayerns und ist Teil des Regierungsbezirkes Oberfranken. Im Regionalen Planungsverband sind folgende Körperschaften zusammengeschlossen: die kreisfreien Städte Bayreuth und Hof, die Landkreise Bayreuth, Hof, Kulmbach und Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie die dazugehörigen Landkreisgemeinden.
- Zuschuss zur Niederlassung bzw. Praxisnachbesetzung bis zu 60.000 Euro
- Zuschuss zur Errichtung einer Zweigpraxis bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 4.000 Euro/Quartal
- Zuschuss zu den Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters bis zu 15.000 Euro
- Zuschuss zur Beschäftigung einer Assistentin bis zu 3.500 Euro
- Zuschuss zur Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr bis zu 4.500 Euro/Quartal
- Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu 2.900 Euro/Monat
Land-/Stadtkreise im Planungsbereich:
Landkreis Bayreuth, Stadtkreis Bayreuth, Landkreis Hof, Stadtkreis Hof, Landkreis Kulmbach, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Weitere Informationen:
www.landkreis-kulmbach.de/startseite
www.gesundheitsregion-bayreuth.de/de/gesundheitsregion-plus
freiraum-fichtelgebirge.de/freiraum-fuers-leben/gesundheit
www.landkreis-kulmbach.de/familie-bildung-soziales/gesundheitsregion-plus-kulmbach
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