Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 07:43 Uhr

Es gibt viele Möglichkeiten, als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut:in an der vertragsärztlichen Versorgung in Bayern teilzunehmen. Hier finden Sie Basisinfos zu den verschiedenen Optionen und Kooperationsformen.

Wir beraten Sie gerne, welcher Praxisstart für Sie genau der richtige ist und begleiten Sie auf Ihrem Weg in die Niederlassung.

Fragen Sie unsere Berater:innen Praxisführung!

Gründe für die Wahl einer Einzelpraxis:

Mehr Verantwortung, aber auch mehr Freiheit

In Ihrer eigenen Praxis bestimmen Sie Ihre Arbeitsabläufe, Sprechstundenzeiten und Ihren Urlaub selbst. Sie sind wirtschaftlich unabhängig, tragen aber auch die Kosten für Personal, Räumlichkeiten und Geräte allein.

Einzelpraxis heißt aber nicht Einzelkampf: Schließen Sie sich mit Vertragsmediziner:innen verschiedener Fachrichtungen zu einem Praxisnetz zusammen, in dem Sie sich fachlich und persönlich austauschen.

Oder Sie kooperieren mit Kolleg:innen, zum Beispiel in Form einer Praxisgemeinschaft. Und Sie können mit einem hälftigen Versorgungsauftrag auch „in Teilzeit" an der ambulanten Versorgung teilnehmen.

Junge lächende Ärztin

Eigene:r Chef:in sein ...

Einzelpraxis
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Gründe für die Wahl einer Gemeinschaftspraxis:

Gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm – eigenverantwortliches Arbeiten

In einer Gemeinschaftspraxis – auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt – teilen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht nur Praxisräume, Geräte und Personal, sondern behandeln die Patient:innen zusammen und rechnen Leistungen auch gemeinsam ab.

Trotz dieser wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit arbeiten Sie auch in einer Gemeinschaftspraxis eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.

Gemeinschaft junger Ärzte stehen im Kreis

Gemeinsam statt einsam

Gemeinschaftspraxis
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Gründe für die Wahl einer Anstellung als Ärztin/Arzt:

Keine finanziellen Investitionen, regelmäßiges Gehalt

Für den „sanften" Einstieg in die ambulante Versorgung eignen sich sehr gut die Anstellung bei einer/m Vertragsärztin/-arzt oder bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).

Dabei muss die/der anstellende Ärztin/Arzt nicht zwingend in derselben Fachgruppe wie Sie tätig sein. Auch gibt es unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und Teilzeitlösungen. Außerdem gelten allgemeine gesetzliche Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit oder Elterngeld. Mehr Infos bekommen Sie im KVB-Seminar Anstellung - Basics für ärztlich & psychotherapeutisch Tätige.

Eine weitere Option für den Weg in die Niederlassung mit Praxisübernahme nach zwei Jahren ist die Eigeneinrichtung.

Lachender junger Arzt in Praxis

Sicheres Gehalt, keine Investitionen

Anstellung als Ärztin/Arzt
 
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Start in die Niederlassung in KVB-eigener Praxis

Drei KVB-Mitarbeiter mit dem Schriftzug "Gesundheit gemeinsam gestalten"

Das KVB-Eigeneinrichtungskonzept sieht vor, Ärztinnen und Ärzten mit einer übergangsweise von der KV geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind die Ärzte bei der KVB angestellt.

Nach in der Regel zwei Jahren soll die Praxis übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt werden.

Die Vorteile für niederlassungswillige Ärzt:innen:

  • keine hohen Anfangsinvestitionen
  • kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
  • unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
  • minimierter bürokratischer Aufwand

 

Fragen? Unsere Berater:innen Praxisführung helfen gerne weiter!

Gründe für die Wahl Job-Sharing:

Mehr Flexibilität durch Kooperation

Job-Sharing ist ein Ausnahmemodell für Kooperation und Einstieg trotz bestehender Niederlassungssperren: Ein/e zugelassene/r Vertragsmediziner:in bzw. -psychotherapeut:in teilt ihren/seinen Versorgungsauftrag im Rahmen einer Gemeinschaftspraxisbildung oder einer Anstellung mit Ihnen.

Ressourcen wie Räume, Geräte und Personal nutzen Sie gemeinsam. Dieses Modell kann besonders attraktiv sein, wenn Sie Ihren Arbeitsalltag zeitlich flexibel gestalten möchten und sich die/der bisherige Praxisinhaber:in mittelfristig zurückziehen möchte.

Zwei Ärzte schauen in ein Tablet

Zwei Mediziner:innen = eine Stelle

Job-Sharing
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Gründe für die Wahl einer Praxisgemeinschaft:

Getrennte Abrechnung, getrennter Patientenstamm. Gemeinsame Nutzung von Ressourcen.

Ressourcen gemeinsam nutzen, medizinisch und wirtschaftlich eigenständig arbeiten: In einer Praxisgemeinschaft schließen Sie sich mit mehreren Mediziner:innen zusammen – wahlweise mit gleichen oder unterschiedlichen Fachgebieten.

Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal werden gemeinsam genutzt. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis führt in der Praxisgemeinschaft jeder seinen eigenen Patientenstamm; abgerechnet wird ebenfalls getrennt.

Zwei lächende junge Männer stehen Rücjen an Rücken

Ressourcen teilen, eigenständig arbeiten

Praxisgemeinschaft
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Gründe für den Einstieg in ein MVZ:

Synergieeffekte durch Kooperation

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Sie als Vertragsärztin oder angestellter Arzt tätig werden können. Neben fachübergreifenden Zentren gibt es auch fachgleiche, also beispielsweise reine Hausarzt-MVZ. Flexible Beschäftigungsmodelle und Planungssicherheit ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.

Sie können das Angestelltenverhältnis auch gut als Vorbereitung auf die eigene Freiberuflichkeit nutzen. Eine weitere Option für den Einstieg in die Niederlassung ist eine Eigeneinrichtung.

Eine Gruppe Ärzte beugt sich über ein Tablet

Synergieeffekte durch Kooperation

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Detailierte Infos besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich!

Fragen zur Weiterbildung oder zur Niederlassung? Die Expertinnen und Experten der KVB beraten Sie gerne. Sie haben die Wahl: ein Gespräch vor Ort, am Telefon oder per Video.