Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 27.12.2024 01:26 Uhr
Gesundheitspolitisches Engagement
Durch das "KHVVG" droht eine Schwächung der hausärztlichen Versorgung
München, 11. April 2024: In einem gemeinsamen Positionspapier warnen die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) vor einer Schwächung der hausärztlichen Versorgung in Bayern.
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums im Entwurf zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) könnten zu einer Zentralisierung der ambulanten Versorgung von kleineren Kommunen in größere Kreisstädte führen, die Praxen im Wettbewerb um Fachkräfte schwächen, zu einer Selektion von Versorgungsleistungen beitragen und die freiberufliche hausärztliche Niederlassung unattraktiver machen.
Die KVB steht für
Die KVB ist dafür verantwortlich, dass den Bürgern im Freistaat rund um die Uhr eine bedarfsgerechte ambulant medizinische und psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht.
In sprechstundenfreien Zeiten gibt es den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, den die KVB über ihre Vermittlungs- und Beratungszentralen organisiert. Diese sind unter der bundesweiten Telefonnummer 116117 kostenlos zu erreichen.
Freie Psychotherapieplätze vermittelt die KVB ebenfalls, und zwar telefonisch unter 0921 88099-40410.
Die KVB widmet sich verstärkt dem Thema Nachwuchsförderung und erwartet von Politik und Krankenkassen Unterstützung dafür, die Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut wieder attraktiver zu gestalten. Zudem setzt sie auf regionale Versorgungsstrukturanalysen, die künftig eine bessere Einschätzung von Angebot und Nachfrage in der ambulanten Versorgung in Bayern ermöglichen können.
Die KVB lehnt eine gesetzliche Regelung zur Angleichung des Behandlungsbedarfs (so genannte Konvergenz der Gesamtvergütungen) ab. Sie setzt auf regionale Vereinbarungen zu Umfang und Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen zwischen KVB und Krankenkassen auf Landesebene – so, wie dies auch der Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorsieht. Nur so können die regionalen Besonderheiten auch bei der Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten angemessen berücksichtigt werden.
Schließlich gibt es in Bayern besondere Versorgungsstrukturen, die so in anderen Bundesländern nicht zu finden sind – man denke nur an die hohe Zahl an Belegärzten und ambulanten Operateuren oder an onkologische Leistungen, die in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern in viel größerem Umfang ambulant angeboten werden. Dieses besonders umfangreiche Spektrum ambulanter medizinischer Leistungen möchte die KVB zum Wohle der Patienten im Freistaat erhalten.
Die KVB hat kompetente Mitarbeiter und eine leistungsfähige IT, mit denen sie die Abrechnung und die Honorarauszahlung an ihre Mitglieder so schnell und zuverlässig wie möglich abwickelt. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten benötigen insbesondere Planungssicherheit für das zu erwartende Honorar, um ihr ärztliches und psychotherapeutisches Handeln danach ausrichten und die künftige Entwicklung ihrer Praxis auch wirtschaftlich entsprechend gestalten zu können. Die seit 2009 gültige Honorarsystematik hat dieses Ziel nicht erreicht; vielmehr ist sie durch eine zunehmende Zentralisierung und strikte bundespolitische Vorgaben gekennzeichnet.
Die KVB setzt sich für eine Systematik der Honorarverteilung ein, in der die Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten leistungsgerecht vergütet wird und die transparent und verständlich ist.
Der Kollektivvertrag bildet zum Teil das Versorgungsgeschehen nicht mehr adäquat ab. Die KVB sieht deshalb beispielsweise für die Hausärzte in den Selektivverträgen nach Paragraph 73b SGB V eine sinnvolle Alternative. Der Paragraph 73b SGB V kann aus Sicht der KVB eine Strukturwerkstatt darstellen, die so im Regelsystem nicht besteht und die unter anderem die Möglichkeit bietet, den Versorgungsauftrag der Hausärzte weiterzuentwickeln.
Die KVB unterstützt deshalb sowohl Kollektivvertrag als auch Selektivverträge. Neben der Koordinierung des Kollektivvertragsgeschäfts übernimmt die KVB gegen eine Aufwandsentschädigung als Dienstleister auch die Abwicklung von Selektivverträgen.
Unter der Prämisse des Vorrangs ambulanter vor stationärer Behandlung begrüßt die KVB es, wenn niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten eng mit ihren in Kliniken beschäftigten Kollegen zusammenarbeiten.
Sie unterstützt diese Kooperation auch beispielsweise dadurch, dass Daten zur Versorgungsforschung wechselseitig zur Verfügung gestellt werden oder dass sich ambulant und stationär tätige Ärzte in Onkologiezirkeln fachlich austauschen können.
Die KVB sieht das zunehmende Engagement von Managementgesellschaften und privaten Klinikkonzernen auf dem Gebiet der ambulanten Versorgung, insbesondere bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren , wie auch die Übertragung ärztlicher Basistätigkeiten an Nicht-Ärzte außerordentlich kritisch.
Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis überlagern.
Bürokratie im Gesundheitswesen kostet wertvolle Zeit und Ressourcen. Der KVB ist es daher schon seit Jahren ein Anliegen, Bürokratie in den Praxen ihrer Mitglieder zu reduzieren und dabei zu helfen, unvermeidbare Bürokratie leichter zu bewältigen.
Bürokratieabbau ist notwendig
Der KVB möchte den bürokratischen Aufwand für ihre Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Bereits 2011 hat sie deswegen eine zentrale Anlaufstelle für Bürokratieabbau eingerichtet.
Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern sowie deren Praxismitarbeiter, die bürokratische Prozesse im Praxisalltag erleben sind aufgerufen, aus ihrer Sicht überflüssige bürokratische Anforderungen mitzuteilen und Verbesserungsvorschläge einzureichen.
Selbstverständlich können sich auch Mitarbeiter anderer Institutionen im Gesundheitswesen, insbesondere mit Schnittstellen zur ambulanten Versorgung, mit Verbesserungsvorschlägen an die Bürokratie-Anlaufstelle wenden.
KVB-Anlaufstelle für Bürokratieabbau