Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.02.2025 12:01 Uhr
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Kooperationsvereinbarung

Kinder- und Jugendschutz

KVB, Bayerischer Landkreistag und Bayerischer Städtetag haben eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V abgeschlossen.

Damit soll die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten mit den Jugendämtern gestärkt und somit der Schutz und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung weiter verbessert werden. Die Vereinbarung ist zugleich die Grundlage für die Abrechnung der GOPen 01681 und 01682 EBM.

  • standardisiertes Vorgehen bei der Feststellung und der Meldung von (gewichtigen Anhaltspunkten) für eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen
  • Kontakte zu den Jugendämtern
  • Beratungs- und Informationsangebote für Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten
  • standardisierter Mitteilungsbogen

Mit Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz sind folgende GOPen des EBM in Bayern abrechenbar.

  • GOP 01681: Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
  • GOP 01682: Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz.

Bitte beachten:

  • Für die Abrechnung der GOP 01681 ist die Übermittlung des standardisierten Meldebogens (siehe Praxismaterial zum Download) an das jeweilige Jugendamt obligatorisch.
  • Die GOPen 01681 und 01682 werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.

Hinweis zur Erreichbarkeit

Die Jugendämter sind zu den üblichen Geschäftszeiten direkt erreichbar. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind die Jugendämter (Rufbereitschaft) zur Abwendung einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen über die Polizeidienststellen erreichbar.

Anlaufstellen für Kinder- und Jugendschutz

  • Unter der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierten Kinderschutzhotline (0800 1921000) stehen an jedem Wochentag im Kinderschutz geschulte Ärztinnen und Ärzte für eine kollegiale Beratung - auf Wunsch auch anonym - zur Verfügung.

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  • Landesweites Kompetenzzentrum Bayerische Kinderschutzambulanz, mit Leistungen wie Einschätzung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und den daraus folgenden Handlungserfordernissen, Spurenasservierung

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  • Datengeschützter telemedinzinischer Konsildienst RemApp der Landesweites Kompetenzzentrum Bayerische Kinderschutzambulanz

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  • Anlaufstellen des bayerischen KoKi-Netzwerkes frühe Kindheit

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  • Bayerisches Online-Fortbildungsangebot zum interdisziplinären Kinderschutz

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  • Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin – Kinderschutzgruppen an deutschen Kliniken und Krankenhäusern

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