Kinder- und Jugendschutz
KVB, Bayerischer Landkreistag und Bayerischer Städtetag haben eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V abgeschlossen.
Damit soll die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten mit den Jugendämtern gestärkt und somit der Schutz und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung weiter verbessert werden. Die Vereinbarung ist zugleich die Grundlage für die Abrechnung der GOPen 01681 und 01682 EBM.
- standardisiertes Vorgehen bei der Feststellung und der Meldung von (gewichtigen Anhaltspunkten) für eine Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen
- Kontakte zu den Jugendämtern
- Beratungs- und Informationsangebote für Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten
- standardisierter Mitteilungsbogen
Hinweis zur Erreichbarkeit
Die Jugendämter sind zu den üblichen Geschäftszeiten direkt erreichbar. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind die Jugendämter (Rufbereitschaft) zur Abwendung einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen über die Polizeidienststellen erreichbar.
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