Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 14:05 Uhr

Ambulantes Operieren

KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren einen bundesweit gültigen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie eine einheitliche Vergütung dieser Leistungen.

Die Vereinbarung sorgt für einheitliche Rahmenbedinungen und berücksichtigt Qualitätsvoraussetzungen sowie Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.


Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben.

Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".

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