Infektionsschutz und meldepflichtige Krankheiten
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, meldepflichtige Infektionen innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern elektronisch mitzuteilen (DEMIS-Portal). Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle.
Infektionsschutz in Bayern
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt wöchentlich mit dem "LGL-Monitor" eine Übersicht aktueller infektiöser Erkrankungen in Bayern, Statistiken und Kontaktdaten bereit.
Bitte beachten: Ärzte dürfen die Informationen im Rahmen ihrer Praxistätigkeit verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Eine Verwertung für Publikationen bedarf der Zustimmung des LGL.
Hautdiphtherie: Ein seltenes Krankheitsbild mit steigenden Fallzahlen
Laut LGL wird in ganz Europa seit Sommer 2022 eine Häufung von Hautdiphtherie-Fällen bei Personen beobachtet, die vor allem aus Afghanistan oder Syrien geflohen waren. Vermutet wird, dass es mehrere Infektionsherde entlang der "Balkan-Route" gibt.
Infektionsschutz auf Bundesebene
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist die zentrale Bundeseinrichtung für Krankheitsüberwachungen und Prävention.
Links zum RKI
DEMIS Elektronisches Meldewesen
Das deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, kurz DEMIS, wird durch das RKI bereitgestellt. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig.
Das RKI stellt zudem für Arztpraxen umfangreiche Infomaterialien bereit.
DEMIS-Support
Bei Fragen zu den bereitgestellten Informationen oder zur elektronischen Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte direkt an den DEMIS-Support.
0800 - 000 3041 (Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr)
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.