Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 19.12.2024 15:10 Uhr

Infektionsschutz und meldepflichtige Krankheiten

Stellt ein Arzt eine Infektionskrankheit bei Patienten fest, ist er laut Infektionsschutzgesetz (§ 8 und 9) verpflichtet, diese namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und für weitere Anfragen zur Verfügung zu stehen.

Infektionsschutz in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt wöchentlich mit dem "LGL-Monitor" eine Übersicht aktueller infektiöser Erkrankungen in Bayern, Statistiken und Kontaktdaten bereit.

Bitte beachten: Ärzte dürfen die Informationen im Rahmen ihrer Praxistätigkeit verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Eine Verwertung für Publikationen bedarf der Zustimmung des LGL.

Hautdiphtherie: Ein seltenes Krankheitsbild mit steigenden Fallzahlen

Laut LGL wird in ganz Europa seit Sommer 2022 eine Häufung von Hautdiphtherie-Fällen bei Personen beobachtet, die vor allem aus Afghanistan oder Syrien geflohen waren. Vermutet wird, dass es mehrere Infektionsherde entlang der "Balkan-Route" gibt.

Infektionsschutz auf Bundesebene

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist die zentrale Bundeseinrichtung für Krankheitsüberwachungen und Prävention.

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