Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 11:46 Uhr

Abrechnung

Der Abrechnungsprozess

Auszahlungstermine, Tipps und Hilfen

Wann?

Welche Zahlung?

11. Januar

Abschlag Dezember 2023

31. Januar

Rest 3/2023

12. Februar

Abschlag Januar 2024

11. März

Abschlag Februar 2024

10. April

Abschlag März 2024

30. April

Rest 4/2023

10. Mai

Abschlag April 2024

10. Juni

Abschlag Mai 2024

10. Juli

Abschlag Juni 2024

31. Juli

Restzahlung 1/2024

12. August

Abschlag Juli 2024

10. September

Abschlag August 2024

10. Oktober

Abschlag September 2024

31. Oktober

Rest 2/2024

11. November

Abschlag Oktober 2024

10. Dezember

Abschlag November 2024

Abschlagszahlungen im Notarztdienst

Abschlagszahlungen im Notarztdienst wegen individueller Berechnung zirka fünf Tage später

Wann?

Welche Zahlung?

13. Januar

Abschlag Dezember 2024

31. Januar

Rest 3/2024

10. Februar

Abschlag Januar 2025

10. März

Abschlag Februar 2025

10. April

Abschlag März 2025

30. April

Rest 4/2024

12. Mai

Abschlag April 2025

10. Juni

Abschlag Mai 2025

10. Juli

Abschlag Juni 2025

31. Juli

Rest 1/2025

11. August

Abschlag Juli 2025

10. September

Abschlag August 2025

10. Oktober

Abschlag September 2025

31. Oktober

Rest 2/2025

10. November

Abschlag Oktober 2025

10. Dezember

Abschlag November 2025

Honorarunterlagen 3/2024 in "Meine KVB"

Die Richtigstellungsmitteilung für das Abrechnungsquartal 3/2024 steht in der elektronischen Abrechnungsakte zur Verfügung.
Die Honorarunterlagen für das Abrechnungsquartal 3/2024 sind voraussichtlich ab dem 24. Januar 2025 und der Honorarbescheid ab dem 31. Januar 2025 in der elektronischen Abrechnungsakte einsehbar.
Der postalische Versand der Honorarunterlagen erfolgt am 12. Februar 2025.

Bitte beachten:

  • Widersprüche gegen den Honorarbescheid/die Richtigstellung sind erst ab Erhalt der postalisch versendeten Honorarunterlagen zulässig. Für die Einlegung eines Widerspruches gilt die im per Post versendeten Honorarbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist. Diese gilt gleichlautend auch für den Antrag auf Berichtigung/Ergänzung der Abrechnung.
  • Widersprüche per einfacher E-Mail, auch als angehängte PDF-Datei mit eingescannter Unterschrift, sind nach aktueller Rechtssprechung unzulässig.

Nachhaltiger Honorarbescheid

Möchten Sie Post der KVB reduzieren bzw. weniger Papierunterlagen archivieren? Dann nutzen Sie den KVB-Online-Service für Honorarunterlagen: einfach Teilnahmeerklärung ausfüllen und an die KVB senden.

Sie erhalten dann nur noch den Honorarbescheid sowie andere rechtsverbindliche Bescheide per Post. Alle weiteren Honorarunterlagen stehen Ihnen bereits zwei Wochen vor dem Postversand online in SmarAkt zur Verfügung.

Konkrete Frage zur Abrechnung?

089 57093-40010
Servicezeiten
 

Mo-Do: 07:30-17:30 Uhr
Fr:         07:30-16:00 Uhr

Fünf Schritte der Abrechnung

Nachdem Sie Ihre Abrechnung in der Praxis über das Praxisverwaltungssystem erstellt haben, überzeugen Sie sich vor Abgabe der Abrechnung, dass diese vollständig und korrekt ist. Wir empfehlen Ihnen dazu die Durchsicht der in Ihrer Praxissoftware durch das KBV-Prüfmodul erzeugten GNR-Statistik (also der Aufstellung/Übersicht aller abgerechneten Gebührennummern/Leistungspositionen) und ggf. der Fallstatistik.

Dadurch verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick und haben noch die Möglichkeit,  Korrekturen oder Ergänzungen vor Abgabe der Abrechnung vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die persönliche Leistungserbringung qualifikationsgebundener Leistungen, insbesondere bei angestellten Ärzten, in Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ.

Abgabetermin beachten

Die Abrechnung muss bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" oder über den Kommunikationskanal KIM beziehungsweise "KV-Connect" übermittelt werden. Bitte planen Sie Ihre Abrechnungseinreichung rechtzeitig und organisieren Sie Ihren Praxisablauf entsprechend!

Tipp: Der konkrete Termin wird rechtzeitig in den KVB-INFOS, der Beilage des Mitgliederjournals "KVB FORUM", bekannt gegeben.

Zusätzlich zur Online-Abrechnung sind bestimmte Abrechnungsunterlagen in Papierform per Post zu übersenden. Dazu gehören die unterschriebene Sammelerklärung oder wenn Patienten Besonderer Kostenträger behandelt wurden.

 

Bitte beachten:

Die eingereichten Unterlagen und der Briefumschlag benötigen Arztstempel und Betriebsstättennummer.

Versehen Sie alle Krankenscheine mit Ihrem Arztstempel, um eine zutreffende Rechnungslegung zu ermöglichen, und achten Sie darauf, dass die Abrechnungsdaten in der elektronisch erstellten Abrechnung angelegt sind.

Reichen Sie auch aus Datenschutzgründen nur die in der Übersicht aufgeführten Papierunterlagen ein.

 

Anschrift für Briefsendungen

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
"Quartalsabrechnung"
93031 Regensburg

 

Anschrift für Päckchen/Pakete

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Oberpfalz
Pommernstraße 17 + 19 Süd
93073 Neutraubling

 

Eine Empfangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Abrechnungsunterlagen erhalten Sie von uns elektronisch über „Meine KVB“ direkt in Ihr Postfach.

Sofern Sie - im Ausnahmefall - zusätzlich zu Ihrer elektronischen Empfangsbestätigung eine Empfangsbestätigung per Briefpost benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Sollten Sie nach der Übermittlung Ihrer Abrechnung feststellen, dass Sie einen nachträglichen Berichtigungs- oder Ergänzungswunsch haben, senden Sie diesen mit dem Korrekturantrag baldmöglichst per Post/per FAX an die KVB.

Trifft der Antrag innerhalb eines Monats nach offiziellem Abgabetermin ein, können Änderungswünsche noch aktuell in der Abrechnung berücksichtigt werden.

 

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Abrechnung
"Abrechnungskorrektur"
Vogelsgarten 6
90402 Nürnberg

Fax: 0911 9 46 67-6 64 44


Bitte beachten:

  • Die Kennbuchstaben im Korrekturformular müssen verwendet werden.
  • Die Verbuchung der Korrektur erfolgt frühestens mit dem nächsten Honorarbescheid.
     
  • Neuerung: Ab dem 15.04.2024 erhalten Sie Ihre Eingangsbestätigungen zu Ihren Korrekturanträgen in Ihrem Nachrichtencenter.
    Alle dazugehörigen Dokumente rund um die Abrechnungskorrektur sind künftig ebenfalls in Ihrem Nachrichtencenter abrufbar.
    Wie gewohnt erhalten Sie diese weiterhin auf postalischem Wege.

 

Bearbeitung des Korrekturantrags

Die fachspezifische Prüfung und die programmtechnische Bearbeitung Ihres Antrages nehmen etwas Zeit in Anspruch. Wir sind bemüht, jeden Antrag schnellstmöglich der Korrektur zuzuführen. Systemtechnisch bedingte Bearbeitungszeiten können leider nicht beeinflusst werden. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen über den Arbeitsstand ab. Vielen Dank.

 

Korrekturen nach Fristende

Ausnahmsweise kann die Abrechnung auch noch nach dem Ende dieser Frist berichtigt oder ergänzt werden. Das muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Honorarbescheides und der Richtigstellungsmitteilung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um die Korrektur von Eingabefehlern in der Mitgliederpraxis handelt und dass die Nichtvergütung der vom Korrekturantrag betroffenen Leistungen mindestens 300 € ausmacht (Abrechnungsbestimmungen § 3 Abs. 3).

Es muss sich um die Korrektur von Eingabefehlern handeln. Nicht umfasst sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen, die auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen (B€GO vorgegebene Abrechnungsausschlüsse, Fachgebietsgrenzen etc) umgesetzt wurden.

Sollten Sie den Abgabetermin Ihrer Quartalsabrechnung (bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals) nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung.

Diese ist online über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" (Service "Honorar & Abrechnung" mit Suchbegriff "Fristverlängerung der Quartalsabrechnung" zu beantragen. Ihr Eingang wird automatisch bestätigt bzw. genehmigt.

 

Bitte beachten

Eine Fristverlängerung ist aus prozesstechnischen Gründen nur für längstens 14 Tage möglich. Für Abrechnungen, die nach dem 25. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals eingehen, gibt es keine Garantie auf Verarbeitung bzw. Berücksichtigung bei der nächsten Abschlagszahlungen. Bitte planen Sie Ihre Abrechnungseinreichung rechtzeitig und organisieren Sie Ihren Praxisablauf entsprechend!

Liegt ein außergewöhnlicher, begründeter Ausnahmefall (z.B. Krankheit, Tod) vor, der eine Verlängerung der Abgabefrist außerhalb des regulären Bearbeitungsprozesses notwendig macht (also Abgabe nach dem 24. Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals), so können Sie die außergewöhnliche Fristverlängerung per Mail beantragen.

Terminverlaengerung(at)kvb.de

Liegt ein begründeter Ausnahmefall vor, erhalten Sie einen neuen Abgabetermin.

Spezielle Abrechnungsthemen

Das Online-Aktenverwaltungssystem "SmarAkt" der KVB ermöglicht Vertragsärzten und -psychotherapeuten schnellen Zugriff auf aktuelle Abrechnungsunterlagen und Inhalte weiterer Akten. Der Zugang erfolgt über "Meine KVB".

Bei "Besonderen Kostenträgern" handelt es sich um Kostenträger, die nicht zu den Regional- bzw. Ersatzkassen zählen. Für jeden dieser Kostenträger besteht ein gesonderter Vertrag. Jeder Vertragsarzt muss die Teilnahme an den jeweiligen Verträgen beantragen. Dies geschieht in der Regel bei der Antragstellung zur Zulassung.

Bei der Abrechnung der Besonderen Kostenträger ist zur Unterscheidung ein zweistelliger Kostenträger-Abrechnungsbereich (KTAB) in der Feldkennung 4106 anzugeben. Die KTAB-Erfassung zusätzlich zur Kassennummer unterscheidet sich systembedingt. Bei Problemen ist bei Ihrem zuständigen Software-Dienstleister nachzufragen.

Weisen sich die Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte bzw. elektronischen Gesundheitskarte aus, ist müssen keine Abrechnungsscheine bei der KVB eingereicht werden.

ICD-10

Die Vorgaben zum Kodieren von Diagnosen wurden aktualisiert und gelten seit dem 1. Januar 2022 verbindlich für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten. Diese Vorgaben gelten im Kollektivvertrag, in Selektivverträgen und bei ambulanten Krankenhaus-Behandlungen.

Je genauer Vertragsärzte und -psychotherapeuten kodieren, desto genauer bilden sie ihr Behandlungsspektrum und das der Fachgruppe ab und schaffen die Basis für die Messung der Morbiditätsentwicklung. Aber nicht nur für den Honorartopf ist die Kodierung wichtig, sondern auch für die Krankenkassen, dies spielt eine nicht unerhebliche Rolle beim Finanzausgleich.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine neue Fassung der ICD-10-GM veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Version für das Jahr 2023. Sie bildet zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.

Kodierunterstützung

Durch ein Software-Update erhalten Praxen ab 1. Januar 2022 eine digitale Kodier-Unterstützung, die beim Verschlüsseln von Diagnosen helfen soll. Diese wird in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten direkt zur Verfügung. Bekannte Funktionen zum Kodieren wurden aktualisiert und neue Funktionen aufgenommen. Die Kodier-Unterstützung soll langes Suchen und Nachschlagen in Büchern oder im Internet nach komplexen Diagnosen vermeiden. Es kann wahlweise zwischen ICD-Vollversion undder eigens ausgewählten Kode-Vorauswahl gewechselt werden. Basis für die Regeln und Vorgaben bleibt weiterhin die ICD-10-GM.

Die Kodierunterstützung enthält:

  • Kodesuche (Suche kann fachgruppenspezifisch angepasst werden, sodass nur eine Auswahl von Kodes angezeigt wird)
  • Benutzungshinweise (Hinweise aus der ICD-¬10-¬GM, zum Beispiel zur Meldepflicht einer kodierten Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz)
  • Verschlüsselungsanleitung (Kodebezogene Hinweise oder Anzeige als Gesamtdokument möglich)

 

Neu hinzu gekommen:

  • Kodier-Check:
    Beim Kodier-Check prüft die Software mithilfe eines Kodier-Regelwerkes, ob der ausgewählte Kode zu den bereits vorhandenen Kodes des Patienten passt und macht ggfls. Korrekturvorschläge. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, erhält der Arzt einen Hinweis. Kodier-Check kann direkt beim Kodieren oder bei der Abrechnung durchgeführt werden. Die Funktion steht vorerst ausschließlich für die Diagnosebereiche bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes Mellitus und Bluthochdruck-Folgen zur Verfügung.
    Der Kodier-Check enthält sowohl obligate als auch wahlweise fakultative Regeln, die fakultativen können nach Wunsch deaktiviert werden. Die ärztliche Entscheidung behält weiterhin oberste Priorität.
  • Dauerdiagnosen:
    Hier handelt es sich um eine Funktion die Kennzeichnung eines Kodes als Dauerdiagnose prüft inwieweit dieser dafür geeignet ist. Werden Akutdiagnosen als Dauerdiagnosen gekennzeichnet erhält der Arzt einen Hinweis mit alternativen Kodiermöglichkeiten.
    Die Kennzeichnung kann als "Dauerdiagnose" und/oder als "anamnestische Diagnose" erfolgen.
  • Eine weitere neue Funktion ist der quartalsübergreifender Dauerdiagnosen-Check, zunächst für die zwei Diagnosenbereiche akuter Herzinfarkt und akuter Schlaganfall. Sie prüft, inwieweit diese Diagnosen dauerhaft über mehrere Quartale als akute Erkrankungen vorliegen. Die Nutzung ist freiwillig und kann individuell etwa im Rahmen der Abrechnung eingestellt werden, beispielhaft ob und welche Regeln zur quartalsübergreifenden Prüfung der Dauerdiagnosen zur Anwendung kommen sollen.

Die Kodierhilfe steht auch als mobile Anwendung für Smartphones und Tablets zur Verfügung. Mit der App können Ärzte und Psychotherapeuten die ICD-10-GM bequemer durchsuchen. Sie enthält fachliche Erläuterungen zu nahezu allen Diagnosekodes.

Nutzer finden die kostenlose und werbefreie App des Zi im Google Play Store (Android) sowie im Apple App Store (iOS) über das Stichwort "Zi-Kodierhilfe".

Für die elektronische Abrechnung auf Grundlage des KVDT gelten die Anwendungsbestimmungen der KVB. (Rechtliche Grundlagen: § 295 Abs. 4 SGB V und § 42 Abs. 3 BMV-Ärzte).

Die Anwendungsbestimmungen dienen auch der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnungsverarbeitung. Dabei sind zusätzlich die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen der KVB zu beachten.

Um vertragsärztliche Leistungen mittels EDV bzw. online abzurechnen, muss dies bei der Kassenärztlichen Vereinigung vorher "angezeigt" werden. Die KVB wertet den Eingang einer Abrechnungsdatei als "Anzeige".

Zu jeder eingereichten Abrechnungsdatei wird zusätzlich zu den Daten der Betriebsstätte auch die KBV-Prüfnummer des eingesetzten Praxisverwaltungssystems abgespeichert. Die KVB entnimmt aus der eingereichten Abrechnungsdatei im "ADTDatenpaket-Header", die dort hinterlegte KBV-Prüfnummer und vergleicht diese automatisiert mit KBV-Übersicht "Zertifizierte Software KVDT".
 

KBV-Zulassungslisten für zertifizierte Software

 

Für ihre Abrechnungen müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, MVZ, ermächtigte Einrichtungen (Kliniken, Dialyseeinrichtungen) und Laborgemeinschaften jedes Quartal eine mit Originalunterschrift(en) versehene Sammelerklärung in "Papierform" bei der KVB einreichen.

Die Abgabe der Sammelerklärung mit Garantiefunktion ist Voraussetzung für die Entstehung des Honoraranspruchs des einzelnen Vertragsarztes.

Bitte beachten: Fehlt die ordnungsgemäße Sammelerklärung, darf die KVB die "abgerechneten" Leistungen nicht vergüten, da kein Honoraranspruch entstanden ist.

Tipp: Ein mit persönlichen Daten ausgefülltes Formular steht in "Meine KVB" in der Kategorie "Honorar & Abrechnung" unter "Sammelerklärung" zur Verfügung. Das Herunterladen der befüllten Sammelerklärung ist dort jederzeit als eigenständiger Vorgang möglich (unabhängig davon, ob gleichzeitig eine Datei eingereicht werden soll oder nicht).

Aktuelle Formulare

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) stellt Haus- und Facharztthesauren zur Verfügung, die die gebräuchlichsten Diagnoseverschlüsselungen für die einzelnen Fachgebiete wiedergeben. Die Thesauren basieren auf der ICD-10-GM als gemeinsame Klassifikation im gesamten deutschen Gesundheitswesen.

Zudem wurde der Bereitschaftsdienst-Thesaurus neu entwickelt. Dieser enthält eine Auflistung der Diagnoseschlüsseln, die am häufigsten im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst dokumentiert werden und versieht diese mit den im Praxisalltag gebräuchlichen Bezeichnungen.

Seit 2024 keine Druckexemplare der Thesauren

Die bisherige Druckversion der Zi-Kitteltaschenthesauren wurden durch eine neue digitale und benutzerfreundliche Variante pro Fachgebiet abgelöst. Die Thesauren wurden in DIN A4 Format digitalisiert und stehen auf der Zi-Homepage für die jeweiligen Fachgruppen kostenfrei für den Download und zum Selbstausdruck zur Verfügung.

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.