Spezielle sektorengleiche Vergütung
Mit der bundesweiten Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung sollen ambulant durchführbare Operationen gefördert und Krankenhausstrukturen entlastet werden. Für eine Auswahl von Leistungen, die bislang überwiegend stationär durchgeführt werden, erfolgt eine spezielle sektorengleiche Vergütung.
Die Leistungen werden über eine Fallpauschale, sogenannte Hybrid-DRG, vergütet – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Fallpauschale umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen aller am Eingriff beteiligter Ärzte (inkl. Sachkosten). Die entsprechenden Leistungen wurden aus dem Katalog ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus (AOP-Katalog) ausgewählt.
Beauftragung der KVB mit der Abrechnung
Die KVB kann ab sofort mit der Abrechnung von Hybrid-DRG beauftragt werden.
So einfach funktioniert die Beauftragung:
- Vertrag (Beauftragungsvereinbarung) in zweifacher Ausfertigung mit aktuellem Datum und Unterschrift versehen
- Beide Vertragsexemplare an die KVB postalisch versenden:
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
CoC Qualitätssicherung
Hybrid-DRG
Elsenheimerstraße 39
80687 München
- Beauftragungsbestätigung durch die KVB erhalten
- Hybrid-DRG über "Meine KVB" abrechnen (ab 2025)
Abrechnung über "Meine KVB"
Seit 1. Januar 2025 bietet Ihnen die KVB zur Erfassung und Abrechnung Ihrer Hybrid-DRG einen neuen Abrechnungsweg über das Mitgliederportal "Meine KVB" an.
Hybrid-DRG-Leistungen können seit Januar 2025 mit der Funktion "Hybrid-DRG abrechnen" in "Meine KVB" einfach und schnell zur Abrechnung eingereicht werden. Dort ist ein zertifizierter DRG-Grouper integriert, der zur Eingabe der Abrechnungsdaten kostenlos verwendet werden kann.
Um Ihre Hybrid-DRG-Leistungen einzureichen, gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich wie gewohnt in "Meine KVB" ein.
- Wählen Sie unter dem Reiter "Honorar & Abrechnung" den neuen Service "Hybrid-DRG abrechnen".
- Legen Sie einen Fall an, indem Sie auf "Abrechnungsfall erfassen" klicken.
- Beginnen Sie mit der Eingabe grouperrelevanter Fallinformationen.
- Die jeweilige Hybrid-DRG wird automatisch durch den integrierten DRG-Grouper ermittelt.
- Vervollständigen Sie Patientendaten wie z.B. Krankenkasse und Versichertennummer.
- Reichen Sie Ihren Hybrid-DRG-Fall direkt ein oder speichern Sie Ihre Eingaben vorerst, um die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt einzureichen.
Neu ist auch, dass die Abrechnung der Leistungen gegenüber den Krankenkassen alle zwei Wochen erfolgt.
Mit der KVB profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Kompetenz: Langjährige Erfahrung als zuverlässiger, nicht gewinnorientierter Abrechnungspartner gegenüber allen Krankenkassen
- Flexibilität: Quartalsunabhängige Abrechnung und Auszahlung
- Service: Klärung offener Rechnungen mit den Krankenkassen
- Komfort: Im Laufe des 1. Quartals 2025 wird eine Option zur Einreichung von KVDT-Dateien (speziell für Hybrid-DRG-Leistungen) in der neuen Funktion "Hybrid-DRG abrechnen" in "Meine KVB" bereitgestellt.
- Leistungen gemäß Anlage 1 der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung
- zusätzliche Eingriffe, sofern sich damit eine Hybrid-DRG gem. § 5 Absatz 1 ergibt
- Aufklärung über die gem. Anlage 1 vorgesehenen Leistungen
- perioperative Anästhesieleistungen beginnend mit der Feststellung der Operationsfähigkeit im Hinblick auf das Narkoserisiko, z. B. gemäß ASA, inklusive Anästhesieaufklärung, und Prämedikation
- perioperative Laboruntersuchungen
- histopathologische und zytologische Beurteilung von intraoperativ entnommenen Materials gemäß Indikation und diagnostischer oder therapeutischer Fragestellung
- perioperative bildgebende Verfahren
- postoperative Überwachung und Nachbeobachtung
- Sachkosten und Arzneimittel mit Ausnahme von Sprechstundenbedarf
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- ärztliche Abschlussuntersuchungen
- Dokumentationen
- Erstellung und Übermittlung eines Abschlussberichts an die weiterbehandelnde Vertragsärztin und Hausärztin oder den weiterbehandelnden Vertragsarzt und Hausarzt mit mindestens folgenden Informationen: Diagnose, Therapieangaben, gegebenenfalls angezeigte Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
- Aushändigung des Abschlussberichts an die Versicherten
Die ursprünglich befristeten EBM-Regelungen zu den präoperativen Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.1 und postoperativen Behandlungskomplexen des Abschnitts 31.4 gelten bis zum 31. Dezember 2025 weiter. Neu ist, dass die GOP 88110 künftig bei allen postoperativen Behandlungen im Zusammenhang mit einem Eingriff nach § 115f SGB V anzugeben ist. Die Berechnungsausschlüsse für bestimmte OPS-Codes der Kleinchirurgie werden aufgehoben.
Sofern Sie im Anschluss an einen Eingriff nach der Hybrid-DRG-Verordnung einen Patienten zur postoperativen Nachbehandlung an einen Hausarzt, Kinder- und Jugendmediziner oder an einen anderen Facharzt überweisen, geben Sie bitte auf dem Überweisungsschein die vom jeweiligen postoperativen Behandler abrechenbare GOP 31600 (für Hausarzt / Kinder- und Jugendmediziner) oder die eingriffsspezifische GOP für den Facharzt und zusätzlich die Kennzeichnungs-GOP 88110 an.
Die GOP 05311 kann bis zum 31. Dezember 2025 weiter abgerechnet werden. Die Leistung war bis Ende 2024 befristet. Auch wird die GOP inhaltlich so angepasst, dass sie im Behandlungsfall neben der Hybrid-DRG berechnungsfähig ist. Dies ist der Fall, wenn die Operation nach § 115f SGB V aufgrund einer initial nicht gegebenen Narkosefähigkeit erst mindestens vier Wochen nach der präanästhesiologischen Untersuchung (GOP 05311) durchgeführt werden kann. Rechnen Ärzte die GOP 05311 ab, müssen Sie in diesem Fall die GOP 88110 angeben.
Das Video erklärt KVB-Mitgliedern Schritt für Schritt, wie Hybrid-DRG-Leistungen seit 1. Januar 2025 über "Meine KVB" erfasst und eingereicht werden können.
Neue Vergütungsvereinbarung
GKV-Spitzenverband, DKG und KBV haben sich auf eine neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für das Jahr 2025 geeinigt. Sie beinhaltet eine Erweiterung des Leistungskatalogs sowie eine Neuberechnung der Fallpauschalen.
Der neue Leistungskatalog enthält 575 OPS-Kodes und umfasst 22 Hybrid-DRGs. Alle bisherigen Hybrid-DRGs werden ab 1. Januar 2025 höher vergütet.
- Arthrodese der Zehengelenke
- Bestimmte Hernienoperationen
- Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
- Eingriffe Hoden und Nebenhoden
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Exzision eines Sinus pilonidalis
- Lymphknotenbiopsien
- Ovariektomien
Bitte beachten: Die Hybrid-DRG umfasst alle im Rahmen eines Falles erbrachten Leistungen (inkl. Sachkosten) und kann nur von einem beteiligten Arzt abgerechnet werden. Stimmen Sie sich daher bitte unter den beteiligten Ärzten ab, wer die Abrechnung vornimmt, und treffen Sie eine interne Regelung zur Aufteilung des Honorars.
Mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes am 12. Dezember 2024 besteht nun ein expliziter gesetzlicher Ausschluss einer alternativen Abrechnung von EBM-Leistungen, sofern für diese Leistungen eine Hybrid-DRG abrechnungsfähig ist.
Mitgliederportal "Meine KVB"
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