Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 30.01.2025 16:48 Uhr

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Informationen über Sonstige Verordnungen

Bei Patienten, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Deshalb ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich.

Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden – beides neue ärztliche Aufgaben. Für die Erhebung und Verordnung ist eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Übergangsregelung zur Potenzialerhebung befristet bis 30. Juni 2025

Ab 1. Juli 2025 ist vor der Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Erhebung des Potenzials zur Beatmungsentwöhnung oder zur Dekanülierung erforderlich.

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