Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 12:38 Uhr

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung hilft Ärzten und Psychotherapeuten, ihre Patienten nach aktuellen fachlichen Standards und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu behandeln. Die Qualitätssicherung der ambulanten Versorgung ist daher eine originäre Aufgabe der KVB.

Für die Sicherung der Qualität ärztlich erbrachter Leistungen gelten bundesweit einheitliche Maßstäbe. In Bayern gibt es darüber hinaus Zusatzverträge mit Bayerischen Krankenkassen, die Qualitätsaspekte beinhalten.

Verpflichtende Qualitätssicherung

Eine Vielzahl medizinischer Leistungen dürfen erst erbracht und abgerechnet werden, wenn genau definierte fachliche, strukturelle und ggf. bauliche Voraussetzungen erfüllt sind und die KVB eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung erteilt hat.

  • Die KVB fordert für diverse Qualitätsprüfungen von beteiligten Ärzten Behandlungsdokumentationen an.
  • Um diese Dokumente datenschutzkonform zu übermitteln, bietet die KVB einen "öffentlichen Schlüssel" (Download siehe unten) für die Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten an.
  • Die auf diese Weise verschlüsselten Dateien können nur mit dem in der KVB verwendeten Schlüssel wieder entschlüsselt werden.

Freiwillige Qualitätssicherung

Die KVB unterstützt die selbstbestimmte, freiwillige Qualitätsförderung der ambulanten Versorgung durch eigene Konzepte sowie durch strukturelle und finanzielle Förderung der Qualitätszirkelarbeit.

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.