Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.11.2024 14:07 Uhr
Abrechnungsservice Zusatzverträge
Die KVB betreut niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bzw. deren Vertreter wie Berufsverbände oder Ärztenetze, aber auch Krankenkassen in allen Belangen rund um das "Selektivvertragsgeschäft".
Informations- und Beratungsangebot
Wir beraten Sie bei der Konzeption von Verträgen, bei der Suche nach geeigneten Vertragspartnern und beim Vertragsabschluss. Darüber hinaus rechnen wir Ihre Zusatzverträge ab und sind Ihr Ansprechpartner bei der Vertragsweiterentwicklung.
Fragen zum KVB-Abrechnungsservice?
KVB
Referat Versorgungsinnovationen
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Unser Portfolio umfasst den gesamten Abwicklungsprozess von Zusatzverträgen, von der Beratung über die Entwicklung bis hin zur späteren Abrechnung. Oberstes Ziel neben der maßgeschneiderten Gestaltung Ihres Vorhabens ist die Sicherstellung einer regelmäßigen Honorarauszahlung als verlässlicher Abrechnungspartner.
1. Beratung und Entwicklung
Vertragsgestaltung und -vermarktung
- Erarbeitung der Vertragsziele und -inhalte
- Gestaltung der Vergütungs- und Abrechnungssystematik zum Beispiel als Vollversorgungsvertrag (EBM-ersetzend) oder als Vertrag mit "Add On"-Leistungen (EBM-ergänzend)
- Technische Umsetzung und Betreuung einer elektronischen Dokumentation, sofern gewünscht
- Erstellung von Kommunikationsmedien für die Vermarktung des Vertrags
Akquise der Vertragspartner
- Kontaktaufnahme mit Krankenkassen, Ärztenetzen und Berufsverbänden
- Organisation und inhaltliche Beratung in Hinblick auf die Gespräche mit den Vertragspartnern
2. Abrechnung Ihrer Zusatzverträge
Abwicklung des Arzt-Einschreibeprozesses
- Annahme der Teilnahmeerklärungen
- Prüfung der definierten Teilnahmevoraussetzungen
- Versand der Teilnahmebestätigungen
Abrechnung und Auszahlung
- Überprüfung der abgerechneten Leistungen anhand definierter Prüfkriterien
- Rechnungslegung an die Kostenträger
- Bereitstellung rechnungsbegleitender Unterlagen in verschiedenen Formaten
- Honorarauszahlung zum vertraglich vereinbarten Termin
- Bereitstellung der Honorarunterlagen
Vertragscontrolling und -evaluation
- ggf. Überwachung von Budgetobergrenzen, inklusive Frühwarnsystem
- Frühzeitige Anpassung der Vergütung bei Budgetüberschreitung
- Reporting an Vertragspartner (z.B. zu Abrechnungs- und Versorgungsdaten)
- Kontaktaufnahme mit wissenschaftlichen Institutionen zur Entwicklung eines Evaluationskonzeptes
- Aufbereitung von Daten für Evaluationsstellen
Weitere Serviceleistungen
- Service-Hotline für alle Fragen rund um die Abrechnung Ihres Zusatzvertrags
- Leitfäden zur Erläuterung der Honorarunterlagen
- Weitere individuelle Serviceleistungen nach Ihren Wünschen
Sicherheit
- Pünktliche Honorarauszahlung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt
- Einhaltung höchster datenschutzrechtlicher Standards
Qualität
- Standardisierte und bewährte Abwicklungsprozesse
- Kontinuierliche Serviceverbesserung, z.B. durch regelmäßige Umfragen zur Zufriedenheit der Teilnehmer
- Flexibles und umfangreiches Portfolio an Regel- und Prüfkriterien für die Abrechnung
- Gestaltung der Abrechnungsprozesse auf Basis von bewährter Infrastruktur
Erfahrung
- Langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Abrechnung von Zusatzverträgen
- Fundierte Kenntnisse über Abrechnungsmodalitäten auch aus der kollektivvertraglichen Versorgung
- Persönliche Kontakte zu Krankenkassen, Ärztenetzen und Berufsverbänden
- Bestehende Infrastruktur für die Umsetzung einer elektronischen Dokumentation
Transparenz
- Unkomplizierte Abrechnung: Sie reichen Ihre Abrechnung zusammen mit Ihrer Kollektivvertragsabrechnung bei uns ein; daher entfallen zusätzliche Investitionskosten für neue Praxisverwaltungssoftware
- Höchste Transparenz über Ihre abgerechneten Leistungen inklusive Einzelfallaufstellungen
- Auf Sie zugeschnittene Statistiken über Versorgungsdaten Ihres Zusatzvertrags
Zusatzverträge (auch Selektivverträge genannt) können durch Ärzte oder deren Berufsverbände/Ärztenetze zusätzlich zur Regelversorgung mit den Krankenkassen geschlossen werden.
Vertragsgrundlagen sind insbesondere:
- Besondere Versorgung nach § 140a SGB V
- Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b SGB V
Die Wahl der Vertragsgrundlage hängt stark von der inhaltlichen Gestaltung des Zusatzvertrages ab. Verträge nach § 140 a SGB V ermöglichen zum Beispiel eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung).
Unabhängig davon ob die KVB Vertragspartner eines Zusatzvertrages ist oder nicht, kann sie bei der Vertragsgestaltung unterstützend tätig sein und die Abrechnung dieser Verträge im Auftrag übernehmen.
Ziel eines Zusatzvertrages ist die Förderung neuer Versorgungsstrukturen und -prozesse im Wettbewerb. Die Verträge erlauben daher einen großen inhaltlichen Gestaltungsspielraum. So können beispielsweise neuartige Konzepte zur Patientenversorgung gestaltet oder höhere qualitative Voraussetzungen im Vergleich zur Regelversorgung geschaffen werden. Die Teilnahme an einem Zusatzvertrag ist für Ärzte und Patienten freiwillig und erfolgt mittels Einschreibung.
Vorteile von Zusatzverträgen
- Vorteile für Ärzte: Vertraglich geförderte Patientenbindung, Honorarzuwachs und gegebenenfalls höhere Versorgungsqualität
- Vorteile für Krankenkassen: Wettbewerbsvorteile zum Beispiel durch besondere Leistungsangebote für ihre Kunden oder durch höhere Wirtschaftlichkeit
- Vorteile für Patienten: Inanspruchnahme besonderer Leistungen oder einer höheren Versorgungsqualität - beispielsweise durch bessere Kommunikation und Koordination zwischen den Behandlern, schnelleren Heilungserfolg oder die Vermeidung von Rezidiverkrankungen
Was muss ich bei der Konzeption eines Zusatzvertrages beachten? Welche Schritte gilt es zu durchlaufen, bis der Vertrag eingeführt werden kann?
1. Ausarbeiten der Vertragsidee
Im ersten Schritt sollte die Idee für den Vertrag strukturiert ausgearbeitet werden. Dies bildet die Grundlage für Ihre späteren Gespräche mit Krankenkassen und anderen Vertragspartnern. Beispielsweise sollten Sie vorab folgende Fragen beantworten:
- Welche Defizite sollen durch den Vertrag behoben werden, welches Ziel wird verfolgt?
- Welche Versorgungsebenen sollen in den Vertrag eingeschlossen werden?
- Welche Zielgruppe spricht der Vertrag an?
- Welcher Mehrwert entsteht für Ärzte, Krankenkassen und Patienten?
- Welcher Aufwand bzw. welche Kosten fallen durch den Vertrag beim Arzt an?
- Wie hoch soll die zukünftige Vergütung der Leistungen sein?
2. Akquise der Vertragspartner
Die Vertragsidee sollte ausgearbeitet vorliegen, bevor Sie auf die Vertragspartner zugehen. Je nach Vertragsgrundlage variieren auch die Vertragspartner. In der Regel wird der Zusatzvertrag zwischen Ärzten bzw. deren Vertretern (Ärztenetzen, Berufsverbänden oder der KVB) und den Krankenkassen geschlossen. Idealerweise wird die Vertragsidee von allen Vertragspartnern gemeinsam vervollständigt.
3. Vertragskonzeption und -unterzeichnung
Nachdem Sie die Vertragsidee im Detail ausgearbeitet haben, wird der Vertragstext aufgesetzt und im Rahmen des Unterschriftenverfahrens von allen Vertragspartnern unterzeichnet. Hierbei stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne als Ansprechpartner beratend zur Seite.
4. Abschluss der Abrechnungsvereinbarung
Um den geschlossenen Vertrag abwickeln zu können, bedarf es eines erfahrenen Abrechnungsdienstleisters, der im Rahmen einer Abrechnungsvereinbarung von den Vertragspartnern beauftragt wird. In dieser Vereinbarung werden beispielsweise folgende Punkte geregelt:
- Wie soll das Abrechnungsverfahren aussehen?
- Welche Zahlungsmodalitäten bestehen zwischen Krankenkasse und KVB?
5. Einführung des Zusatzvertrages
Die Vertragsinhalte und der Abrechnungsdienstleister stehen fest. Nun gilt es, den Vertrag zu vermarkten, um sowohl Ärzte als auch Versicherte von der Vertragsidee zu überzeugen. Hierzu bieten wir Ihnen zahlreiche Instrumentarien an und unterstützen Sie beim Einschreibeprozess. Gerne stellen wir den Vertrag gemeinsam mit Ihnen auf Ihrer Mitgliederversammlung vor und bereiten die Vertragsinhalte verständlich für Ihren Internetauftritt auf.
6. Kontinuierliche Abrechnung
Sobald Ärzte und Versicherte in den Vertrag eingeschrieben sind, können Ärzte die vereinbarten Leistungen abrechnen. Hierbei bieten wir gegenüber anderen Abrechnungsdienstleistern den Vorteil, dass teilnehmende Ärzte ihre Abrechnung zusammen mit den Kollektivvertragsleistungen auf dem Originalschein einreichen können.
Es sind somit keine Investitionskosten für zusätzliche Praxisverwaltungssoftware notwendig. Darüber hinaus entfallen das Ausfüllen zusätzlicher Abrechnungsformulare und der Versand an weitere Abrechnungsstellen. Den teilnehmenden Ärzten bleibt damit Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Betreuung ihrer Patienten.
Wir bearbeiten Ihre Zusatzvertragsleistungen getrennt von den Kollektivvertragsleistungen und senden den teilnehmenden Ärzten zeitnah eine separate Honorarmitteilung zu. Dadurch behalten Arzt und Krankenkasse einen zentralen Ansprechpartner für die Abrechnung aus unterschiedlichen Verträgen. Teilnehmende Ärzte erhalten ihr Honorar pünktlich zu den vertraglich vereinbarten Terminen ausgezahlt, die in der Regel zeitlich vor der Auszahlung des Kollektivvertragshonorars festgelegt sind.
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