Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 16:54 Uhr
Fallwerte und Quoten
Kalkulatorische RLV/QZV-Fallwerte
Vor Jahresbeginn werden arztgruppenspezifische kalkulatorische RLV- bzw. QZV-Fallwerte im Internet mitgeteilt.
Die zu Jahresbeginn mitgeteilten RLV- und QZV-Fallwerte können nach Vorliegen der Abrechnung abgesenkt werden, falls insbesondere eine entsprechende Dynamik bei den Fallzahlen der Fachgruppe dies notwendig macht.
Dabei gilt aber eine Untergrenze in Höhe von 95 Prozent für die RLV-Fallwerte und 85 Prozent für die QZV-Fallwerte (=RLV/QZV-Auszahlungsfallwerte).
Die RLV-Fallwerte sind bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten in fünf bzw. bei Fachärzten in drei Altersklassen unterteilt.
Auszahlungsfallwerte und Quoten
Die Quartalsübersichten der Auszahlungsfallwerte sowie die der Überschreitungs- bzw. Auszahlungsquoten stehen mit dem Versand der Honorarunterlagen des jeweiligen Quartals zur Verfügung.
1. Quoten für Leistungsfonds
- Labor
- Organisierter ärztlicher Bereitschaftsdienst
- Humangenetik
- Pathologie
- Kostenpauschalen Kap. 40 EBM, GOP 01699, 12230, 38100, 38105 EBM
- Belegärztliche Leistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
- Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen sowie Kuratorien für Dialyse und Nierentransplantation
- Sonstige Leistungserbringer
- Psychotherapeutische restliche Leistungen
- Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)
- Kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901 EBM)
- Seit 1. Januar 2024: restliche Leistungen KJPP (=Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Für diese Leistungsbereiche wurden sog. Leistungsfonds gebildet, für die nicht die Obergrenze aus RLV und QZV gilt, sondern eigenständige Vergütungsregelungen. Die Honorierung erfolgt aus jeweils fest definierten Honorarvolumen. Werden im Abrechnungsquartal von allen Ärzten mehr Leistungen abgerechnet als im jeweiligen Honorarvolumen vorgesehen, können die Leistungen nur quotiert ausgezahlt werden. Details KVB-Broschüre "Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns"
2. Quote für RLV-/QZV-Fallwerte
Erklärungen zum Mechanismus "Kalkulatorischer Fallwert/Auszahlungsfallwert" finden Sie in der KVB-Broschüre "Erläuterungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Bayerns".
3. Überschreitungsquoten
Bis zur Obergrenze erfolgt eine Vergütung zu den Preisen der Bayerischen Eurogebührenordnung (B€GO). Wird die Obergrenze überschritten, wird für diese Überschreitung eine abgesenkte, "quotierte" Vergütung bezahlt. Diese "Überschreitungsquote" ist je Fachgruppe unterschiedlich.
4. Quoten für "Topf-im-Topf"-Leistungen
Für einige Fachgruppen wurden "Topf-im-Topf"-Leistungen gebildet, die ggf. quotiert ausgezahlt werden. Um welche Leistungen es sich je Fachgruppe konkret handelt, können Sie der „Ergänzungsbroschüre QZV und Leistungen außerhalb RLV und QZV“ entnehmen.
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