Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.01.2025 01:47 Uhr
Amblyopiescreening
Die regionale Vereinbarung mit der DAK regelt die augenärztliche Frühuntersuchung von (Klein-) Kindern in Bayern.
Ziele der Vereinbarungen
- Förderung der frühzeitigen Diagnosestellung sowie einer adäquaten medizinischen Versorgung bei Vorliegen einer Erkrankung
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Kinderärzten und Augenärzten
- frühzeitiges Entgegenwirken von Problemen in der Schule infolge von Sehbehinderungen
Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Augenheilkunde.
Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung einzureichen.
Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".
Teilnahmeverfahren
- KVB prüft Voraussetzungen
- KVB erteilt schriftliche Teilnahmebestätigung
- beantragte Leistung dürfen erst erbracht und abrechnen werden, nachdem die Teilnahmebestätigung eingetroffen ist
Teilnahmeberechtigt sind alle bei der DAK versicherten Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats sowie Kinder mit Risikofaktoren ab dem vollendeten 5. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats.
Zur Teilnahme müssen die Sorgeberechtigten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen, die der Arzt innerhalb einer Woche an die DAK weiterzuleiten hat. Adresse und Faxnummer befinden sich auf der Teilnahmeerklärung.
Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen
- Teilnahmebestätigung der KVB
- Teilnahmeerklärung des Patienten bzw. Sorgeberechtigten
Die jeweilige Abrechnungsziffer muss in der Quartalsrechnung angesetzt werden. Sie kann nur einmal im Leben des Patienten abgerechnet werden.
Abrechnungs-Ziffer | Beschreibung | Honorar |
97035A | Amblyopiescreening ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats (DAK) | 40 € |
97035B | Amblyopiescreening bei Risikofaktoren ab dem vollendeten 5. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats (DAK) | 40 € |
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