Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 11:18 Uhr
Ambulantes Operieren
KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren einen bundesweit gültigen Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe sowie eine einheitliche Vergütung dieser Leistungen.
Die Vereinbarung sorgt für einheitliche Rahmenbedinungen und berücksichtigt Qualitätsvoraussetzungen sowie Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben.
Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".
KBV, GKV-Spitzenverband und DKG haben den aktuellen "AOP-Katalog" abgestimmt. Die Abrechnung der Katalog-Leistungen erfolgt auf der Grundlage des jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Anhangs 2 des EBM.
Rechtliche Grundlagen
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.