Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 05.10.2024 16:58 Uhr

Bauchraumaorten

Der Vertrag mit der DAK Gesundheit regelt die Vornahme einer Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Organerkrankungen des Bauchraumes und zur rechtzeitigen Aufdeckung einer Erweiterung der Bauchschlagader bei Patienten und Patientinnen in einem Alter zwischen 60 und 75 Jahren, bei Vorliegen von Risikofaktoren auch in einem Alter zwischen 55 und 59 Jahren.

Ziel der Ultraschalluntersuchung ist, das Auftreten schwerwiegender Krankheitsstadien sowie das Platzen der Gefäßwand der Bauchschlagader zu verhindern. Die Teilnahme am Vertrag bedarf keiner gesonderten Teilnahmeerklärung. Teilnahmeberechtigt sind alle Hausärzte sowie Fachärzte für Innere Medizin, die die Genehmigung zur Abrechnung der Ultraschalldiagnostik nach Anwendungsbereich 7.1 der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V ("Abdomen-Sonographie") besitzen. Die Durchführung der Ultraschalluntersuchung soll im Rahmen des "Gesundheitschecks 35" erfolgen, kann aber auch unabhängig von diesem durchgeführt werden und wird mit 24 Euro extrabudgetär vergütet.

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