Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 10:57 Uhr
Belegärztlich stationär abrechenbare Leistungen
Die KVB stimmt mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen quartalsweise ab, welche EBM-Leistungen belegärztlich stationär abgerechnet werden können.
Um die genannten belegärztlich stationär abrechenbaren Leistungen abrechnen zu können, müssen die in den Präambeln des jeweiligen EBM-Kapitels genannten Vorgaben erfüllt werden.
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