Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 10:53 Uhr

Förderung der CRP-Bestimmung

Der Vertrag mit der AOK Bayern und der DAK Gesundheit regelt den Einsatz von Vor-Ort-Schnelltest mittels CRP-Messgerät als Entscheidungshilfe bei der Verschreibung von Antibiotika.

Durch den Vertrag soll gesundheitlichen Risiken für Patienten und der Entstehung von Resistenzen vorgebeugt werden.

Der Test kann bei Patienten durchgeführt werden, deren Atemwegsinfekt sowohl viral als auch bakteriell sein könnte.

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