Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.12.2024 13:48 Uhr
Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen
Die bundesweit gültigen Verträge mit der Techniker Krankenkasse und der Knappschaft regeln zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.
Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellt zentrale Weichen für die gesundheitliche Entwicklung mit Auswirkungen bis in das fortgeschrittene Erwachsenenalter hinein. Die Qualität der Vorsorge soll durch die Einführung eines erweiterten Präventionsangebotes für Kinder erhöht werden.
Ziel ist es dabei, die Entwicklung von Kindern in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie explizit früh und nachhaltig zu fördern, um mögliche Entwicklungsstörungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegen wirken zu können.
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