Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 21.11.2024 12:13 Uhr

Gesamtverträge

Die KVB schließt gemäß § 83 SGB V mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge über die vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort in Bayern einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.